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; belgische atomkraftwerke

Einspruch! Sechs Gründe gegen die Laufzeitverlängerung der AKW Tihange 3 und Doel 4

15. Mai 2023 by Thomas Griese

Zu der geplanten Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Tihange 3 und Doel ist die Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht. Im Rahmen der europarechtlich vorgeschriebenen öffentlichen Konsultation besteht die Möglichkeit, Einwände und Einsprüche gegen das Vorhaben bei den belgischen Behörden per Brief oder Mail zu erheben.

Der folgende Mustereinspruch führt die sechs wichtigsten Gründe auf

An

FÖD Wirtschaft, K.M.B.,

Mittelstand und Verkehr

Öffentliche Konsultation Doel 4 u Tihange 3

Boulevard du Roi Albert II, 16

1000 Bruxelles

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird folgende Stellungnahme abgegeben.

Aus den nachfolgenden Gründen ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für das genannte Vorhaben unzureichend und liefert keine rechtliche Basis für  eine Genehmigung für eine Laufzeitverlängerung.

Eine auf dieser Basis erteilte Genehmigung wäre daher europarechtlich rechtswidrig.

  1. In der nichttechnischen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird auf Seite 5 als Projektziel ausgeführt, dass das Ziel darin bestehe, sich stärker auf inländische Produktionskapazitäten zu konzentrieren und die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen zu verringern. Dieses Ziel ist durch die Maßnahme schon im Ansatz nicht erreichbar, denn Belgien verfügt nicht über Uran, sondern ist auf Importe von Uran bzw. von Brennelemente  angewiesen. Rußland und die mit Rußland verflochten Staaten haben am Weltmarkt für Uran einen Anteil von rd. 75%. Auch bei der Lieferung von aufbereitetem Uran und den Brennelementen hat Rußland eine dominate Rolle auf dem Weltmarkt. Die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen wird durch die geplante Maßnahme daher nicht abgebaut, sondern vertieft und verstösst zudem gegen das Ziel der Europäischen Union, die Abhängigkeit von Rußland zu vermindern  und zu verhindern, daß Rußland mit dem Verkauf von Energie den brutalen kriegerischen Angriff auf die Ukraine weiter finanzieren kann.
  2. In der nichttechnischen Zusammenfassung werden keinerlei Angaben zur notwendigen Zwischenlagerung der zusätzlichen abgebrannten Brennelemente gemacht. Durch den 10-jährigen Weiterbetrieb werden aber erhebliche Mengen zusätzlicher abgebrannter Brennelemente anfallen. Untersucht werden muss, ob eine ausreichend sichere Zwischenlagerung gewährleistet ist. Insbesondere ist eine Sicherung gegen Flugzeugabstürze, Sabotage oder terroristische Anschläge zwingend erforderlich. Die nichttechnische Zusammenfassung (Seite 17f) befasst sich mit diesen Sicherheitsanforderungen überhaupt nicht.
  3. In der Öffentlichkeit ist die Befürchtung berichtet worden, dass die nach jetzt geltendem europäischem Standard einzuhaltenden zusätzlichen Sicherheitsanforderungen nicht alle bereits zu Beginn der Laufzeitverlängerung erfüllt sein sollen, sondern unterschieden werden soll zwischen Maßnahmen, die sofort zu Beginn der Laufzeitverlängerung und solchen, die erst in späteren Jahren realisiert werden sollen. Die nichttechnische Zusammenfassung verhält sich hierzu nicht, sondern verweist auf Seite 7 auf konstruktive Verbesserungen der Anlage, die noch gar nicht verbindlich festgelegt sind und begnügt sich mit einem Hinweis auf die zur Zeit bekannten Arbeiten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann aber nur rechtlich Bestand haben, wenn die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen genau beschrieben und verbindlich festgelegt sind. Ein zeitliches Hinausschieben einzelner Sicherheitsmaßnahmen ist nicht akzeptabel.
  4. Die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält keine Untersuchungen und Feststellungen dazu, welche Gefahren und Schäden durch den alterungsbedingten Verschleiß der Anlagen entstehen können. Auf Seite 7 der Nichttechnischen Zusammenfassung wird ein Alterungsmanagement erwähnt, das zu einem Austausch verschiedener Komponenten führen soll. Es wird ausgeführt, das man dazu noch kein vollständiges Bild habe. Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel. Der alterungsbedingte Verschleiß und der notwendige Austausch von Komponenten müssen vorab geklärt und detaillierter Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Gerade die Erfahrungen mit den Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 haben gezeigt, dass es nicht verantwortbar ist, alterungsbedingte Schäden zu ignorieren.
  5. Die nichttechnische Zusammenfassung (Seite 17) enthält keinerlei Aussagen darüber, wo und wie der zusätzlich anfallende Atommüll endgültig gelagert werden soll. Angegeben wird nur, dass die in über 40 Jahren angehäufte Atommüllmenge durch die Laufzeitverlängerung nochmals um rund 9% erhöht werden soll. Einer Untersuchung, wie diese zusätzliche Atommüllmenge gefahrlos dauerhaft gelagert werden soll, wird ausgewichen. Dabei hat Belgien schon für den bisher produzierten Atommüll keine gesicherte Endlagerung. Es ist unverantwortlich, das Problem durch zusätzlichen Atommüll noch zu vergrößern, ohne eine Lösung für ein gefahrloses Endlager zu haben.
  6. Die Alternativenprüfung in der nichttechnischen Zusammenfassung auf Seite 9 ist offenkundig fehlerhaft, denn es wird behauptet, dass bei Verzicht auf die Laufzeitverlängerung ein höherer CO-2 Ausstoss durch verstärkten Einsatz von fossilen Energiequellen erfolge. Die tatsächlich bestehende Alternative, verstärkt und schneller die Kapazitäten für erneuerbare Energien auszubauen, wird ohne tragfähige Begründung pauschal verworfen. Nach überschlägiger Berechnung können die beiden Reaktoren im Fall einer Laufzeitverlängerung 16 Milliarden kWh Strom pro Jahr liefern. Da der belgische Staat nach Presseberichten die Laufzeitverlängerung mit 20 Milliarden € subventioniert, entstehen hieraus bereits Kosten von 12,5 Cent pro kWh. Ein modernes Windrad mit einer Leistung von 7 MW produziert pro Jahr rd. 20 Millionen kWh zu Stromgestehungskosten von 8 Cent pro kWh. Die CO-2 – neutrale Alternative besteht also darin rd. 800 Windräder in den nächsten Jahren bis 2027 zu errichten, um dieselbe Strommenge deutlich billiger herzustellen. Dies ist auch realistisch, wenn bedacht wird, dass beispielsweise in dem Bundesland NRW (vergleichbare Flächengrösse wie Belgien) in diesem Jahr die Genehmigungen für insgesamt 485 Windräder vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Datum, Unterschrift

Einspruch-gegen-Tihange-3-u-Doel-4.pdfHerunterladen

Weitere Informationen unter:

Der Mustereinspruch kann individuell verändert werden.

Frist 20.05.2023

Einsenden per post an die angegebene Adresse oder elektronisch über „https://www.uvp-verbund.de„

Posted in: Allgemein Tagged: ; belgische atomkraftwerke, Laufzeitverlängerung

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