Wichtige Urteile im Abgasskandal – VW muss Pkw zum Neupreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurücknehmen

Wichtige Urteile zum Verbraucherschutz für geschädigte Kunden im Abgasskandal:

Die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben den Gesundheitsgeschädigten die Autokäufer. Sie haben viel Geld für einen Pkw bezahlt, mit dem man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf.
Materiell noch schlimmer ist aber der Wertverlust.
Der Abgasbetrug der Autoindustrie beim Diesel hat zu einem massiven Wertverlust für Diesel-Pkw im Gebrauchtwagenmarkt geführt. Diesel-Pkw werden beim Neuwagenkauf mit nur noch geringeren Preisen in Zahlung genommen; der Wiederverkaufswert für Diesel-Pkw sinkt deutlich.

Deswegen ist es auch nicht mit einer Nachrüstung getan, denn die verhindert den Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht.

Jetzt sind Urteile des Landgerichts Arnsberg, des Landgerichts Nürnberg-Fürth und des Landgerichts Bayreuth ergangen, in denen VW verurteilt worden ist, die PKW zum vollen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Da VW in diesen Fällen auf die Berufung verzichtet hat, sind die Urteile rechtskräftig geworden.
Das ist ein wichtiger Erfolg für die geschädigten Verbraucher, denn das heisst: Geld zurück bei Abgasbetrug.

Das beendet auch die unerträgliche Ungleichbehandlung, die VW bisher zwischen Kunden aus USA und aus Europa machen wollten: In den USA großzügige Entschädigung, in Europa keinen Cent.
Hunderte weitere Klagen sind anhängig und es wird sicher bald auch Entscheidungen von Oberlandesgerichten geben.

Jeder geschädigte Verbraucher sollte sich beraten lassen, welche Rechte er geltend machen kann.