Dr. Thomas Griese

Staatssekretär a.D.

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Staatssekretär a.D.

Allgemein

Deutsche Atomkraftwerke verbrauchen selbst mehr Strom als das Bundesland Bremen

1. Mai 2014 by Thomas Griese

Noch produzieren neun Atomkraftwerke in Deutschland Strom.
Überraschend hoch ist dabei die Strommenge, die allein dafür notwendig ist, um die Kernkraftanlagen in Betrieb zu halten. Für die Stromversorgung bleibt weniger
übrig als gedacht.
In Deutschland sind aktuell noch Atomkraftanlagen mit einer Leistung von 12.696
Megawatt (MW) am Netz. Tatsächlich steht aber für die Stromverbraucher wegen
des hohen AKW-Betriebsverbrauchs deutlich weniger für die Nutzung zur
Verfügung, als die Stromerzeugungs-Statistiken auf den ersten Blick ausweisen.
Schuld ist der hohe Eigenstromverbrauch der Kernkraftwerke.
Mehr als ein halbes Atomkraftwerk produziert das ganze Jahr nur für den
Betriebsverbrauch aller anderen AKW

Im Jahr 2013 haben die Atomkraftwerke in Deutschland rd. 97,3 Mrd.
Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt (2012: 99,5 Mrd. kWh). Allein um den
Betrieb der Kernkraftanlagen zu gewährleisten, verbrauchen die Atomkraftanlagen
viel Strom, sehr viel Strom. Netto stehen nur 92,1 Mrd. kWh für den Verbrauch zur
Verfügung. Der AKW-Betriebsstrom in Höhe von 5,2 Mrd. kWh für das Jahr 2013 ist höher als der gesamte Jahres-Stromverbrauch des Bundeslandes Bremen (2011: rd. 4,8 Mrd. kWh). Im Klartext bedeutet das: mehr als die halbe Jahresproduktion eines Kernkraftwerks wie Philippsburg wird nur dafür benötigt, den eigenen Betriebsverbrauch aller deutschen Kernkraftwerke zu sichern.

Die Krönung ist, dass dieser Eigenverbrauch auch künftig von der EEG – Umlage vollständig befreit bleiben soll. Während beispielsweise jeder Hausbesitzer, der mit einer größeren Solaranlage von mehr als 10 kW seinen Strom selber erzeugt, künftig die EEG-Umlage von gegenwärtig bis zu 6,4 Cent pro KWh zahlen soll, bleibt der Eigenstromverbrauch der Atomkraftwerke von der Umlage befreit.
Das ist eine Subvention (bei 6,4 Cent pro kWh) der noch laufenden Atomkraftwerke von rund 330 Millionen € pro Jahr!!

So sieht die Energiewende der GroKo aus!

Posted in: Allgemein, Energiepolitik Tagged: Atomkraft, Atomkraft - Nein Danke!

Tschernobyl-Jahrestag – Grüne kämpfen weiter konsequent für europaweiten Atomausstieg

27. April 2014 by Thomas Griese

Vor 28 Jahren kam es in Tschernobyl zum SuperGAU. Anlässlich des Jahrestages erklärt Sven Giegold, Spitzenkandidat der Grünen zur Europawahl:
„Der Jahrestag mahnt uns Grüne, weiter motiviert und engagiert für den europaweiten Atomausstieg zu kämpfen. Das ist umso wichtiger, weil wir Grünen die einzige politische Kraft in Europa sind, die den europaweiten Atomausstieg wirklich will.“

Das ist auch bei uns in der StädteRegion hochaktuell. Der am Jahrestag veröffentlichte Bericht über die hochgefährlichen Störfälle im Versuchsreaktor in Jülich und die Vertuschungen und Manipulationen wie auch die extrem hohen Folgekosten des geheim gehaltenen Störfalls von 1978 (!) zeigen, wie unverantwortlich es war und ist, auf Atomkraft zu setzen.

Für uns in der grenznahen Region ist ein Eintreten gegen Atomkraft umso wichtiger, weil wir von Schrottmeilern umgeben sind. Dazu gehören Tihange in Belgien und Borssele in den Niederlanden. Beide stehen bereits mehr als 30 Jahre und zählen damit zu den ältesten Atomkraftwerken in Europa. Das Störfallrisiko dieser Anlagen wächst und wächst, wie eine Greenpeace-Studie Anfang des Jahres eindrucksvoll gezeigt hat. Materialermüdung und Verschleiß lassen die Risiken noch steigen. Die Gefahren der Atomkraft machen nicht an den Grenzen halt.

Wir fordern deshalb die Stilllegung der Anlagen in Tihange und Borssele zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Posted in: Allgemein, Energiepolitik Tagged: Atomkraft, Tschernobyl

Kandidaten der Grünen in Aachen Brand für die Kommunalwahl am 25.5.2014

22. April 2014 by Thomas Griese

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Ute Reiber (Platz 1 für die BV Brand), Monika Hußmann (Platz 6 für die BV Brand), Harald Schmitz (Direktkandidat Brand Süd und Platz 4 für die BV Brand), Anne Prolingheuer-Griese (Platz 3 für die BV Brand), Thomas Griese (Direktkandidat StädteRegion Aachen), Klaus Hußmann (Direktkandidat Brand Nord und Platz 2 für die BV Brand)

Posted in: Allgemein Tagged: Kommunalwahl

Ökologische Landwirtschaft – gemeinsame Exkursion der Grünen in der Euregio

11. April 2014 by Thomas Griese

BIO- Ernährung ist angesagt. Aber woher kommen gesunde Lebensmittel? Wie werden sie angebaut? Kann man auch selber tätig werden? Diese und viele weitere Fragen standen im Mittelpunkt einer aufschlussreichen Exkursion zu Gut Hebscheid, einem ökologisschen Integrationsbetrieb am Samstag, den 5. April 2014.
Die meisten Neugierigen kamen an diesem Tag aus den Niederlanden. Aber auch aus Belgien und Aachen interessierten sich grüne KommunalpolitikerInnen, KundInnen und Fachleute für die Geschichte und alltägliche Arbeit auf dem Biohof.
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Besonderes Interesse fand die intensive Arbeit auf Gut Hebscheid zur Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Lernbehinderungen. Ein integrativer Ansatz, der ein ganz neues Licht auf das Thema Inklusion warf.
Echte Bio-Pionierin: Waltraud Hoven
Denn der Gründungsgedanke des Hofs beruht auf der Philosophie von Waltraud Hoven aus Kornelimünster, Pionierin der biologischen Ernährung schon in den 50er Jahren: Respekt von der Natur zeigen, die uns gesunde Lebensmittel schenkt – wenn wir nur achtsam mit ihr umgehen. Früh beschäftigte sie Arbeitskräfte, die auf dem üblichen Arbeitsmarkt keine Chancen hatten.
„Das ist der Ursprung unseres Biohofs“, betonte Frau Plessmann, die fachliche Leiterin der Ausbildung und Weiterentwicklung des Bio-Anbaus. Die körperliche Arbeit mit der Natur, das Anpflanzen und die Pflege der Beete hat schon vielen Menschen neue Stärke und Lebenskraft zurückgegeben.
Seit geraumer Zeit wurde deswegen auch die Verpachtung von kleinen Flächen in den Gewächshäusern und den freuen Beeten ausgeweitet. In diesem Jahr werden es mehr als 100 KleinpächterInnen sein, die – oft mit ihren Kindern und Familien – hier eigene gesunde Nahrungsmittel selber erzeugen.
David gegen Goliath?
Den Kampf gegen die Groß-Agrar-Industrie kann man alleine damit aber nicht gewinnen. Zumal die EU-Kommission den Biobauern gerade die Arbeit durch unsinnige bürokratische Auflagen erschweren will.
Dr. Thomas Griese, GRÜNER Staatssekretär im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Mainz, hielt darüber einen aufschlussreichen Vortrag, der detailliert den Siegeszug der BIO-Ernährung beschrieb. In der Diskussion wurden verschiedene Aspekte aufgegriffen.
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Ein Landwirt aus dem Aachener Süden kritisierte die Bevorzugung der großen Höfe und multinationalen Futtermittel-Erzeuger. Sein Sohn steht vor dem Beginn eines Studiums der Agrar-Wissenschaft und beklagte die risikoreiche massenhafte Verwendung von prophylaktisch verabreichten Antibiotika. Über zehntausend Todesfälle jährlich in der EU werden inzwischen auf multiresistente Keime zurückgeführt, die durch überhöhten Antibiotikaeinsatz in der Tiermast entstehen.
Ein Vertreter der Vereinigung „Solidarische Landwirtschaft“ aus Vaals/Gut Wegscheid beschrieb das Geschäftsmodell, mit dem auch kleinere Landwirte überleben können. Mit einer genossenschaftsähnlichen Vereinigung stellen die KundInnen einen jährlich fälligen Betrag zur Verfügung. Regionale Vermarktung, Förderung der Biolebensmittel, hohe Qualität – ein Modell, dass auch die anwesenden InteressentInnen beeindruckte.
Blick über den Tellerrand
Bio ist längst nicht mehr nur Nische, und das Drei-Länder-Eck bietet noch viel mehr Wissenswertes, das nicht nur die Ernährung betrifft. In den Dank für die gelungene Veranstaltung schloss sich der Wunsch ein, dass zu anderen Themen des Umweltschutzes, der Natur und der Stadtentwicklung ähnliche Konferenzen und Besichtigungen organisiert werden sollten. Spätestens nach der Kommunal- und Europawahl soll es ein Nachfolgtreffen geben. Herzliche Umarmungen und Freude auf ein Wiedersehen beschloss das Treffen. Nur die angekündigte Sonne zeigte sich nicht. Die strahlte dafür von innen!

Bericht Jochen Luczak

Posted in: Allgemein, Gentechnik, Verbraucherschutz Tagged: Biolebensmittel, Ernährung

Garzweiler II wird verkleinert

4. April 2014 by Thomas Griese

Im Landtag von NRW haben SPD und GRÜNE am 28. März 2014 miteinander vereinbart, dass der Tagebau Garzweiler II verkleinert wird und damit rund 1350 Menschen in der Gemeinde Holzweiler ihre Heimat behalten können.
Damit wird erstmals im Westen der Republik eine bereits genehmigte Tagebaufläche verkleinert. Rund 300 Millionen Tonnen Braunkohle werden nicht mehr abgebaggert und bleiben dort, wo sie hingehören, nämlich unter der Erde.
Gegenüber der ursprünglichen Planung, ca. 1,3 Millionen Tonnen in Garzweiler abzubaggern, ist das eine deutliche Reduzierung.
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Das Ende des Tagebaus Garzweiler II ist damit beschrieben. Der zuständige Braunkohlenausschuss wird am 28. April den Einleitungsbeschluss über die Umsiedlung des ab 2016 anstehenden und nun letzten Umsiedlungsabschnitts fassen. Rot-grün hat sich darauf geeinigt, dass Garzweiler II nicht wie geplant vollständig realisiert wird
Auch für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen ist diese Entscheidung ein echter Gewinn. Der CO-2 Ausstoß wird um mehrere hundert Millionen Tonnen reduziert. Damit sind die energiepolitischen Weichen gestellt. Wir schließen ein Kapitel der Vergangenheit und eröffnen gleichzeitig ein neues für eine Energiepolitik der Zukunft in unserer Region.

Posted in: Allgemein, Energiepolitik Tagged: Braunkohle Tagebau, Energiewende, Tagebau Garzweiler

Der EEG-Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Gabriel würgt die Bioenergie ab

18. März 2014 by Thomas Griese

1.) Bedeutung der Bioenergie für die Erzeugung von bedarfsgerechter Regelenergie wird ignoriert
Die Eckpunktedarstellung des Wirtschafts- und Energieministeriums verkennt die Bedeutung und das Potential der Biomasse für die Bereitstellung von bedarfsgerechter Regelenergie. Das Eckpunktepapier enthält hierzu keinen einzigen konkreten Vorschlag, obwohl Biomasse anders als die volatilen Erneuerbaren Energieträgern Sonne und Photovoltaik als einziger relevanter Energieträger im Bereich der Erneuerbaren Energien dazu in der Lage ist, Regelenergie bedarfsgerecht zu liefern, d.h. immer dann und kurzfristig Strom einzuspeisen, wenn dieser aus Wind und Sonne nicht zur Verfügung steht.

Nach den Zahlen, die Professor Leprich auf der Veranstaltung zur Bioenergie in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz am 19. Januar 2014 vorgestellt hat, ist das Potential der Bioenergie, Regelenergie bereitzustellen, ganz erheblich. Insgesamt werden nach dieser Darstellung in Deutschland etwa 50.000 MW Regelenergie benötigt. Diese müssen zur Verfügung stehen, wenn Wind- und Sonnenenergie nicht oder nicht ausreichend Strom zur Verfügung stellen. Von dieser gesamten notwendigen Regelenergie könnten schon die bestehenden Bioenergieanlagen nach den Zahlen von Professor Leprich rund 15.000 MW, also etwa 30 Prozent, zur Verfügung stellen.
Dabei geht Professor Leprich davon aus, dass die gegenwärtig installierte Kapazität an Bioenergieanlagen von insgesamt 3.600 MW zukünftig völlig anders genutzt wird als bisher. Während die Bioenergieanlagen bisher mehr oder weniger rund um die Uhr laufen (24 Stunden Betrieb) würde die Nutzung zukünftig dergestalt erfolgen, dass die Bioenergieanlagen nur dann Strom einspeisen, wenn dies wegen ausbleibender Wind- und Sonnenenergie im Tagesverlauf gerade nötig ist. Dadurch würden sich die Einsatzzeiten pro Tag auf etwa ¼ reduzieren, gleichzeitig ließe sich aus der vorhandenen Bioenergieproduktion in den Einspeisestunden eine vierfache Energie einspeisen. Dies setzt allerdings voraus, dass beispielsweise das kontinuierlich produzierte Biogas gespeichert wird und nur bei Bedarf mit leistungsstärkeren Motoren in Strom umgewandelt und eingespeist wird. Dazu würde kein einziger Hektar Fläche und keine einzige zusätzliche Tonne Biomasse benötigt, weil die Jahresproduktion gleichbleiben würde.
Der Ausbau der Bioenergie müsste sich auf diesen Pfad konzentrieren.
Das Eckpunktepapier greift diese Chance nicht auf.
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2.) Der Deckel für Biomasse ist de facto ein vollständiger Ausbaustop
Der für die Bioenergie geplante Deckel von 100 MW Zubau pro Jahr ist de facto ein vollständiges Abwürgen der Bioenergie. Dieser sogenannte Deckel ist so gering, dass er einen relevanten Zubau von Bioenergieanlagen nicht mehr ermöglichen wird. Der geplante jährliche Zubau würde, wenn man von einer gleichmäßigen Verteilung dieses Zubaus über die ganze Bundesrepublik ausgehen würde, zu einem maximalen Zubauvolumen in Rheinland-Pfalz 5 MW pro Jahr führen. Dies bedeutet, da neu gebaute Bioenergieanlagen heute eine Leistung von durchschnittlich 1,1 MW (2013 in Deutschland 180 neue Anlagen mit insgesamt 203 MW elektrischer Leistung) haben, dass in Rheinland-Pfalz pro Jahr nur noch 5 Bioenergieanlagen zugebaut werden könnten.
Dies würde alle Bioenergieanlagen einschließen, auch solche, die Bioabfälle oder Reststoffe oder Gülle oder landwirtschaftliche Reststoffe verwerten, wie auch alle Anlagen die mit dem Rohstoff Holz arbeiten. Im Ergebnis würde damit der Bioenergieausbau faktisch abgewürgt. Je nach Ausgestaltung könnte es sogar den weiteren Ausbau von Biogasanlagen im Bereich der Klärschlammvergärung betreffen, wo noch ein erhebliches Ausbaupotential besteht. Betreffen würde dieser Ausbaustopp ggf. ferner den Bau von Biogasanlagen mit dem Rohstoff Bioabfall. Auch hier besteht ein erhebliches Ausbaupotential, da ab 2015 verpflichtend die Einführung der getrennten Sammlung von Bioabfall kommen wird und die Verwertung des Biomülls (des Inhalts der Biotonne) in Biogasanlagen vorzugswürdig wäre.
Die im Eckpunktepapier ausgeführte Präferenz für Anlagen, die mit Abfall und Reststoffen arbeiten, wird durch die Deckelung jedenfalls konterkariert geführt, da faktisch kein Ausbau mehr möglich ist.

3.) Der Wegfall der Einsatzstoffvergütungsklassen ist ökonomisch und ökologisch schädlich
Besonderes kritisch vermerkt werden muss, dass die Einsatzstoffvergütungsklassen, die bisher für das EEG maßgebend sind, komplett abgeschafft werden sollen. In den Einsatzstoffvergütungsklassen sind bisher Boni für verschiedene Einsatzstoffe für Bioenergieanlagen festgelegt. Dabei wäre durchaus richtig, den besonderen Bonus für den Einsatz von Mais komplett zu streichen, da eine zusätzliche Nutzung von Mais in Biogasanlagen aus landschaftsökologischen Gründen nicht wünschenswert ist.

Zu bedauern ist aber, dass nicht nur die besondere Bonitierung für Mais abgeschafft werden soll, sondern auch für alle Roh- und Reststoffe, insbesondere auch für alle Abfall- und Reststoffe, für alle ökologisch vorteilhaften Rohstoffe, z. B. Kleegras oder Blühpflanzenmischungen und auch die Bonitierung für den Einsatz von Landschaftspflegematerial, Holzabfällen oder Holzrohstoffen komplett entfallen soll.
Ohne diese Vergütungsklassen für Energiepflanzen und tierische Exkremente (Gülle, Mist) wären neue Biogasprojekte nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.

Die Landwirtschaft wäre beim Thema Biogas/Bioenergie ausgeschaltet. Selbst das größte für die Biogaserzeugung noch zu erschließende Reststoffpotenzial, die großen bislang ungenutzten Mengen an Gülle und Mist, wäre nicht mehr zu heben, weil dafür die Vergütungen der Einsatzstoffklasse 2 bzw. aus § 27 b EEG 2012 (75 kW-Klasse) nötig sind. Und dies, obwohl die Güllevergärung durch Vermeidung von Methanemissionen, Schließung von Nährstoffkreisläufen und durch regionale Wertschöpfung das klassische Bespiel für eine sinnvolle Kreislaufwirtschaft ist.
Durch die komplette Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen werden alle ökologisch vorteilhaften Nutzungen von Bioenergie faktisch beendet.

4.) Wegfall des Gasaufbereitungsbonus blockiert effiziente Nutzung der Bioenergie als bedarfsgerechte Regelenergie
Kritisch ist festzuhalten, dass nach dem Eckpunktepapier auch der sogenannte Gasaufbereitungsbonus entfallen soll. Dieser Bonus wurde bisher gewährt, wenn produziertes Biogas zusätzlich aufbereitet wurde, damit es ins Erdgasnetz eingespeist werden konnte. Mit der Einspeisung ins Erdgasnetz war in besonderer Weise eine Möglichkeit der Produktion von Regelenergie geschaffen worden, weil dadurch das Biogas dorthin geleitet werden konnte, wo am effektivsten und bedarfsgerecht Strom und Wärme gleichzeitig in BHKWs erzeugt werden kann.

Aufbereitetes Biomethan kann im Langzeitspeicher Erdgasnetz
in großen Mengen gespeichert und auch unabhängig von Stromnetzen in ganz Deutschland zu effizienten KWK-Anwendungen transportiert werden.
Die Technologieentwicklung im Bereich der Gasaufbereitung, die
in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, würde abrupt gestoppt, ein interessanter Exportmarkt könnte ohne Inlandsmarkt nicht mehr bedient werden

Das Eckpunktepapier beschränkt sich darauf, die Produktion von Bioenergie als besonders kostenträchtig darzustellen. Dies ist aber bereits deshalb unrichtig, weil die Wertigkeit der Erzeugung von Regelenergie aus erneuerbaren Quellen überhaupt nicht berücksichtigt wird, obwohl dies eine wesentliche Zukunftsaufgabe des EEG sein müsste.

5.) Flexibilitätsprämie erhalten
Das Eckpunktepapier sieht zwar vor, dass Anreize erhöht werden sollen, welche eine flexible an den Markt angepasste Stromerzeugung in Biogasanlagen fördern.
Für diesen Zweck wurde im EEG 2012 mit §33i eine Flexibilitätsprämie eingeführt, die Betreiber erhalten, sofern diese Strom ausschließlich direkt vermarkten und zusätzlich regelbare Gasspeicherkapazität und BHKW-Leistung installieren.

6.) Vergütung erweiterter Biogasanlagen
Das Eckpunktepapier sieht generell vor, die zusätzlich erzeugte Strommenge von zukünftig erweiterten Biogasanlagen nach den Sätzen des EEG 2014 zu vergüten. Dieser Ansatz steht im Widerspruch zu der bisherigen vorherigen EEG – Struktur und erschwert den Aufbau eines flexiblen Regelenergiebetrieb.

7.) Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage bei Eigenstromnutzung muss erhalten bleiben

Nach dem aktuellen EEG (2012) muss bei der Nutzung des in EE-Anlagen selbst produzierten Stroms keine EEG-Umlage (6,24 cent / kWh im Jahr 2014) bezahlt werden. Dies gilt aber nur, sofern der Strom durch kein Netz geleitet wird oder im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird (siehe EEG, § 37, Abs. 3.).
Das Eckpunktepapier sieht vor, dass zukünftig alle Neuanlagen (auch alle Bioenergie-Anlagen) hiervon ausgenommen werden sollen. Daraus resultiert, dass die Endverbraucher auch bei der Nutzung von eigenerzeugtem Strom (mit Ausnahme des Stroms der im Kraftwerksbetrieb verbraucht wird) an der EEG-Umlage beteiligt werden sollen. Nähere Pläne, welche die Höhe des zu zahlenden Betrags pro kWh beschreiben, existieren noch nicht. Weiterhin soll eine noch näher zu definierende Bagatellgrenze (eventuell nur 10 kW als Anlagenleistungsgrenze) eingeführt werden, ab der diese Regelung gilt.
Diesen Änderungsvorschlägen ist entschieden zu widersprechen, da sich diese gegen eine umweltfreundliche, dezentrale Energieversorgung richten.

Durch diese Pläne würde in Gänze die Rentabilität der Eigenstromnutzung von EE gefährdet und betriebsinterne Effizienzsteigerungsmaßnahmen verhindert.
Beispielsweise würden Klärgasanlagen, in denen Biogas aus Klärschlamm gewonnenen und zur Eigenversorgung der Kläranlage eingesetzt wird, unsinnig belastet. Gleiches gilt für die Eigennutzung von Biogasstrom aus Bioabfällen oder die Eigennutzung von Strom aus Gülle-Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nutzung von Abfällen zur Eigenstromerzeugung wird damit verhindert und ein schädlicher Anreiz geschaffen, auf umweltschädliche und energieintensive Abfallbehandlungsmethoden (Klärschlammverbrennung, Abfallverbrennung) zurück zu fallen.
Daher muss das EEG 2014 sicherstellen, dass Betriebe, die selbst produzierten Strom aus EE nutzen, auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben.

8.) Mangelnder Vertrauensschutz für längerfristig geplante Vorhaben
Kritisch ist der fehlende Vertrauensschutz festzuhalten.
Der Vertrauensschutz muss sich entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages auf alle Projekte erstrecken, die bereits Investitionen in Planungen, Genehmigungsvorbereitungen, Genehmigungen oder Bau getätigt haben.
Die entsprechende Passage des Koalitionsvertrages auf Seite 50 lautet: „Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindlichen Investitionen ist entsprechend zu gewähren.“
Da die Fertigstellung einer Biogasanlage selbst nach erfolgter Genehmigung ein bis anderthalb (z.B. Biomethanprojekte) Jahre in Anspruch nimmt, muss eine Übergangsfrist mindestens bis zum 31.12.2015 für alle im Planungs- und Genehmigungsstadium befindliche Biogasprojekte gelten, um bereits getätigte Planungsinvestitionen nicht zu ruinieren.

Posted in: Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien Tagged: Bioenergie, EEG, Energiewende
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