Aachener Karnevalsorden für den Verteidigungsminister?

Der Aachener Karnevalsorden „Wider den tierischen Ernst“ wird am 19.2.2011 an den Verteidigungsminister zu Guttenberg verliehen. Wofür weiß niemand so recht!
Wichtiger als flaue Karnevalsspäße wäre aber eine Korrektur der falschen Politik.
Die Mitgliederversammlung der Grünen hat dazu am 12. Februar einstimmig die nachfolgende Entschließung zur drohenden Militarisierung der Außenpolitik beschlossen und fordert einen zeitnahen verbindlichen Abzugsplan:

Keine Militarisierierung der Außenpolitik

Fester Abzugsplan für Afghanistan notwendig

Der Krieg in Afghanistan ist keine Show-Veranstaltung. Er ist bittere Realität.
Der Verteidigungsminister zu Guttenberg fällt aber vor allem dadurch auf, dass er glamouröse Talkshow-Auftritte inszenieren lässt und auf die Vorfälle bei der Bundeswehr reagiert, indem er – auf Zuruf der Bild-Zeitung – personelle Maßnahmen verkündet.

Notwendig wäre stattdessen eine ernsthafte Sicherheitspolitik.
Dazu würde die Einsicht gehören, dass der Einsatz in Afghanistan, der als Stabilitätseinsatz und Polizeieinsatz begann und 2001 von allen im Bundestag vertretenen Fraktionen unterstützt wurde, in einen Kriegseinsatz umgeschlagen ist.

Statt sich immer tiefer in diese Kriegslogik hineinzubegeben, wäre es richtig, aus dieser Einsicht die Konsequenzen zu ziehen. Nötig ist ein zeitnaher, fester, terminlich gestaffelter Abzugsplan, wie ihn viele europäische Nachbarstaaten beschlossen haben. Das aber verweigert der Verteidigungsminister, er will konkrete Termine und Zwischenschritte für einen solchen Abzug im Ungewissen lassen.

Stattdessen redet er davon, dass die Bundeswehr zukünftig auch zur Sicherung von Rohstoff- und Wirtschaftsinteressen im Ausland eingesetzt werden müsse. Das aber ist nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eindeutig verfassungswidrig..

Deshalb brauchen wir eine wesentlich stärkere Unterstützung des zivilen Aufbaus und eine klare, zeitlich bestimmte Abzugsperspektive für Afghanistan. Und die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze müssen beachtet werden. Das schließt Auslandseinsätze der Bundeswehr zum Schutz wirtschaftlicher Interessen aus.