Warum steigt die Städteregionsumlage?

In der aktuellen Haushaltsdebatte wird oft die Frage gestellt, weshalb die Städteregionsumlage steigen müsse. Die Antwort ist einfach: Das liegt nicht an steigenden freiwilligen Ausgaben der StädteRegion, sondern allein an den Maßnahmen des Bundes, der die Kommunen immer tiefer in die Finanzkrise stürzt.

Die StädteRegion muss als gesetzliche Verpflichtung Unterkunftskosten für die Empfänger von Grundsicherung (Hartz-IV) bezahlen.

Bereits die „Große Koalition“ aus SPD und CDU hat mit der Verschiebung der Soziallasten begonnen und den Bundesanteil an den Unterkunftskosten von 31,8 % auf 23,6 % gesenkt.

Diese Kostenverschiebung bedeutet für die Städteregion Aachen eine finanzielle Mehrbelastung von ca. 9 Mio. Euro jährlich.

Die Maßnahmen des schwarz-gelben „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ (Senkung Umsatzsteuer Hoteliers, Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld, Erbschaftssteuersenkung) führen für die Kommunen der Städteregion Aachen umgerechnet zu Mehrbelastungen, durch höhere Ausgaben bzw. Steuerausfälle in Höhe von ca. 15 Mio. Euro jährlich.

Die für das Jahr 2011 geplante zweite Stufe der Steuerentlastungen, wird von der Bundesregierung in einer Höhe von 17 Mrd. Euro geplant.

Bricht man diese Summe wiederum auf die Städteregion Aachen und ihre Kommunen herunter, so ist eine zusätzliche Belastung von 30 Mio. Euro jährlich zu befürchten.

Einen besonderen Tiefschlag für die Kommunalfinanzierung würde die Einführung eines dreistufigen Einkommenssteuermodells nach den Plänen der FDP bedeuten. Aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN geht hervor, dass ein derartiges Stufenmodell zu Steuerausfällen von 67 Mrd. Euro führen würde (Deutscher Bundestag: Drucksache 17/691, S. 4f.). Diese Steuerausfälle würden für die Städteregion Aachen mit ca. 107 Mio. Euro jährlich zu Buche schlagen.

Es ist verantwortungslos, wenn die Bundesregierung großzügig Steuergeschenke verteilt und versucht – auch auf Kosten der Kommunen – ihre Klientel zu bedienen.