In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Städteregionstag den Nahverkehrsplan für die nächsten Jahre beschlossen. Darin wird festgelegt, wie der ÖPNV in den nächsten Jahren ausgebaut wird.
Was sind die Grundlagen?
Das ÖPNV-Gesetz NRW verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und periodisch fortzuschreiben.
Die inhaltliche Leitlinie ist im Netzwerk Regionale Mobilitätswende (NEMORA) in einem im Mai 2023 beschlossenen Memorandum of understanding festgelegt worden. In diesem Momorandum, das von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen in der Städteregion, von der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen und dem Städteregionsrat unterschrieben worden ist, heisst es ausdrücklich:
„Auf vielen Hauptachsen und vor allem in unseren urbanen Zentren stehen die heute vorhandenen Mengen an fahrendem und stehendem Autoverkehr im Konflikt zu den Ausbauwünschen des
Umweltverbunds. Die Unterzeichnenden wirken gemeinsam darauf hin, dass die regionale Mobilitätswende kooperativ gestaltet und vorangebracht wird und somit das Autoverkehrsaufkommen in der StädteRegion Aachen auf ein verträgliches Maß reduziert wird, um den Ausbau des Umweltverbundes qualitätvoll gestalten zu können.„

Was ist der zentrale Inhalt?
Die Zielkonzept des ÖPNV für die nächsten Jahren bis 2028 wird aufgestellt. Besonders bedeutsam ist das Modul 3, in dem es um die Planung für den Ausbau der Verknüpfung der einzelnen Verkehrssysteme geht. Dazu wird der Aus- und Neubau von multimodalen Verknüpfungspunkten (Mobilstationen) festgelegt. Das sind nicht, wie verschiedentlich zu hören, Pendlerparkplätze oder – häuser. Vielmehr geht es um die Verknüüpfung von mindestens zwei Mobilitätsangeboten, also Bus und Bahn, Bahn und hochwertige diebstahlsichere Fahrradparkmöglichkeiten oder Bus- und Bahn mit Car- oder Bikesharingangeboten.
Insgesamt über 40 solcher Mobilstationen soll es in der Städteregion geben, davon 25, die es bereits gibt, aber teilweise ausgbaut werden sollen.