Keine Antibiotika-Rabatte für Tierärzte

Auf Antrag von Rheinland-Pfalz und den anderen grün mitregierten Länder hat die Amtschefkonferenz (ACK) der Agrarministerien die Bundesregierung erneut aufgefordert, die Mengenrabattierung bei der Abgabe von Antibiotika für Tierärzte zu verbieten.

Diese Rabatte für Tierärzte sind ein Anreiz zum Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung. Inzwischen gibt es bereits Tierarztpraxen, die mehr über den Verkauf der Antibiotika verdienten als über die tierärztliche Betreuung. Leider wird die Bundesregierung in Sachen Rabattierung nur halbherzig aktiv. Angesichts des Anstiegs resistenter Bakterien in der Tier- und Humanmedizin, gegen die es keine wirksamen Antibiotika mehr gibt, ist dies nicht akzeptabel.

Auch die rheinland-pfälzische Tierärztekammer hat sich dafür ausgesprochen, die Mengenrabatte für Tierärzte zu unterbinden und Festpreise einzuführen. Sollte es nicht zu einem Verbot der Rabattierung kommen, muß das Dispensierrecht für Tierärzte, also das Recht verschreibungspflichte Medikamente zu verkaufen, abgeschafft werden.
Keine Übereinstimmung konnten die Agrarministerien beim Einsatz von Reserveantibiotika erzielen. Rheinland-Pfalz und die grün mitregierten Länder forderten den Bund auf, konkrete Wirkstoffe mit besondere Bedeutung in der Humanmedizin zu benennen, die zukünftig nicht bei lebensmittelliefernden Tieren zum Einsatz kommen sollen. Ziel ist es, auf diesem Wege Resistenzbildungen vorzubeugen und die Wirksamkeit der Antibiotika für den Menschen zu erhalten. Die anderen Bundesländer wollten diese Forderung nicht unterstützen.