Dr. Thomas Griese

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Energiewende

Energiewende vor Ort

Posted by Thomas Griese on 17. Mai 2014

Mancher Gast schaute verwundert, als die Aachener GRÜNEN gestern in der Bahnhofsvision Flyer auspackten und die Mikros in Betrieb nahmen. Grund war die Veranstaltung „Energiewende vor Ort“ – mit dem Dürener Energieexperte Oliver Krischer, MdB und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Bundestag, und der GRÜNEN OB-Kandidatin Gisela Nacken, Umwelt- und Planungsdezernentin der Stadt Aachen. Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Thomas Griese, GRÜNER Staatssekretär im Umweltministerium Rheinland-Pfalz.

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Am Podium v.l.: Oliver Krischer, Gisela Nacken und Thomas Griese.

Oliver Krischer sprach zunächst über die aktuelle Debatte zur Energiewende. Insbesondere ging er auf die geplanten Änderungen ein, die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel derzeit zum EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) durchsetzen möchte: „Die schwarz-rote Koalition versucht eine ‚Braunkohlewende‘; viele der vorgeschlagenen Änderungen sorgen für ein Zurückdrängen der Erneuerbaren Energien. Hier findet eine Verwässerung und Kehrtwende statt, gegen die wir uns heftig wehren!“ Nach Gabriels Plänen solle der Ausbau der Erneuerbaren Energien – verglichen mit den Vorgaben der Vorgängerregierung von CDU und FDP – sogar halbiert werden, so Krischer weiter: „Die Folge: CO2-Emissionen nehmen wieder zu, alte abgeschriebene Kraftwerke laufen aus Kostengründen weiter, verpesten die Luft und verdrängen moderne saubere Gaskraftwerke.“

Eigenversorger nicht abstrafen!

Auch das Thema Eigenstromerzeugung erfahre eine nicht nachvollziehbare Einengung: „Leute, die sich heute schon mit eigener Energie versorgen, etwa über Solar- oder Photovoltaikanlagen, werden mit Gabriels ‚Reformen‘ zur Kasse gebeten. Denn sie zahlen über die EEG-Umlage dafür Strafe.“ Das sei etwa so, wie ein Teilnehmer der Veranstaltung anmerkte, als zahle man einen Obulus an den Supermarkt dafür, dass man die Eier der Hühner aus dem eigenen Garten verzehre. „Natürlich lässt es sich diskutieren, dass Eigenstrom-Erzeuger sich anteilig an den Kosten etwa für Stromnetze beteiligen, denn die meisten nutzen diese ja doch in Zeiten, wo sie selbst nicht 100% ihres Strombedarfs selbst erzeugen. Doch das darf keinesfalls über die EEG-Umlage passieren!“

Die große Strompreislüge

Überhaupt sei das Gespenst der Kostenexplosion eines, das man schleunigst in sein Spukschloss zurückschicken solle: „Wer meint, dass die Energiewende zu teuer sei, soll sich mal die Alternativen anschauen: Subventionierung und Renaturierung von Tagebau, Rückbau von Atomkraftwerken, die Suche und der Betrieb eines Endlagers für Atommüll – das alles wird den Steuerzahler letztendlich Milliarden kosten.“ ‘Die große Strompreislüge‘ nennt Krischer das und fügt hinzu: „Gäbe es nicht so viele Ausnahmen bei der EEG-Umlage in der Großindustrie – Panzerproduzenten, Hähnchenmästereien und Modeschmuckhersteller, um nur ein paar der 219 befreiten Branchen zu nennen – dann müssten nicht Kleinbetriebe, Handwerker und Privatpersonen den Großteil der Kosten alleine stemmen.“ Nicht zu vergessen sei, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien auch ein handfester Wirtschaftsfaktor sei: Hier entstehe ein völlig neuer Sektor auf dem Arbeitsmarkt – allein mit 400.000 neuen Arbeitsplätzen in den letzten Jahren.

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Stolz auf Aachens Vorbildfunktion

Im Anschluss an Oliver Krischer ergriff Gisela Nacken das Wort. Sie startete mit einer bemerkenswerten Zahl: Am Vortag – Sonntag, den 11. Mai um 13 Uhr – wurden bundesweit 59,2 Gigawatt Energie verbraucht. 73% davon stammten aus regenerativen Energien, aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse. Eine beeindruckende Zahl, auf die man stolz sein kann, erst recht als Aachenerin oder Aachener: „Das EEG hat hier in Aachen seine Wurzeln – das ist leider viel zu wenig bekannt“, erläuterte Gisela Nacken. „Die Bürgerinitiative Solarenergie-Förderverein e.V. hat schon in den neunziger Jahren mit ihrer Forderung nach kostengerechter Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien die gesamte Energiewende ins Rollen gebracht.“ Von Aachen aus haben sich die Ideen und Vorschläge des Vereins im Schneeballeffekt über andere Kommunen, den Bund bis hin in andere Staaten verbreitet.

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Darf natürlich nicht fehlen: Das GRÜNE Infomobil!

Die zwei Säulen der Energiewende

Heute ist Aachen in Sachen Energiewende sehr gut aufgestellt und ein Vorbild für andere Kommunen. „Stadt und Stawag ist sehr bewusst, dass die Energiewende von zwei Säulen getragen wird: Dem Ausbau Erneuerbarer Energien einerseits, aber auch dem Einsparen und dem effizienten Einsatz von Energie“, so Nacken. „Die Energie, die erst gar nicht verbraucht wird, ist die beste Energie! Deshalb haben wir viele erfolgreiche Programme und Projekte wie altbau plus, die Energieberatung oder auch die Solardach-Aktion im Angebot.“ Bei der Sanierung und dem Bau von städtischen Gebäuden würden energetische Standards angesetzt, die denen von Passivhäusern schon sehr nahe kämen.

Solidarisch gelingt die Wende – auch im Münsterwald

Natürlich wurde auch das Thema Windkraft aufgegriffen, zumal einige Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Windräder im Münsterwald an der Diskussion teilnahmen und ihre Einwände vorbrachten. Deren Kritik richtet sich bekanntlich gegen den Standort Münsterwald, der in den Augen der Initiative ein schützenswerter Raum ist. Gisela Nacken legte noch einmal die Fakten auf den Tisch: „Wir haben durch mehrere Gutachten belegt, dass dies der Standort mit den besten Bedingungen ist. Der Windpark an dieser Stelle ist sowohl aus windenergetischer Sicht gut geeignet als auch aus ökologischer Sicht gut vertretbar. Dieser Teil des Münsterwalds ist ein reiner Wirtschaftswald – die Bäume, die hier abgeholzt werden, werden an anderer Stelle wieder aufgeforstet.“ Abholzen, nutzen, aufpflanzen – das sei der ganz normale Kreislauf der Dinge in der Bewirtschaftung eines Nutzwaldes. Weiterhin sei der Aachener Wald FSC®-zertifiziert, ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft mit höchsten Standards.

„Wer dezentrale Energieversorgung möchte – und das ist Konsens in der Stadt Aachen – der muss auch damit leben, dass sich vor seiner Haustüre etwas verändert.“ Die Energiewende sei wichtiger als je zuvor und nur gemeinsam zu schaffen, schloss Gisela Nacken. Das Resümee des Abends: Eine konzentrierte, inhaltsvolle Debatte mit einer sachlichen Diskussion, die unterschiedliche Perspektiven zu Wort kommen ließ.

Bericht Relindis Becker

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Ja zur Energiewende – Gisela Nacken und Oliver Krischer am 12.5.2014 in Kornelimünster

Posted by Thomas Griese on 5. Mai 2014

12.05.2014 | 19:00 Uhr
Energiewende vor Ort

Wir laden ein zum Energiewende-Dialog! Am 12. Mai 2014 um 19 Uhr in der Bahnhofsvision in Kornelimünster.

Ihre Gesprächspartner/innen:
Gisela Nacken – OB-Kandidatin, Planungs- und Umweltdezernentin
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Oliver Krischer – Mitglied des Bundestages, umweltpol. Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion
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Moderation: Dr. Thomas Griese – Staatssekretär im Umweltministerium
Rheinland-Pfalz
Im Rahmen unseres Energiewende-Dialogs möchten wir mit Ihnen über die Energiewende diskutieren: Was ist der „richtige“ Weg? Wir stellen Ihnen unsere GRÜNE Position vor.

Gisela Nacken zeigt auf, wie Aachen in Bezug auf die Energiewende aufgestellt ist und erläutert die GRÜNEN Pläne für die Zukunft.

Oliver Krischer setzt sich mit den schwarz-roten Reformplänen für das EEG kritisch auseinander und zeigt GRÜNE Alternativen auf.

Wir freuen uns auf eine spannende und inhaltsreiche Diskussion!

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Garzweiler II wird verkleinert

Posted by Thomas Griese on 4. April 2014

Im Landtag von NRW haben SPD und GRÜNE am 28. März 2014 miteinander vereinbart, dass der Tagebau Garzweiler II verkleinert wird und damit rund 1350 Menschen in der Gemeinde Holzweiler ihre Heimat behalten können.
Damit wird erstmals im Westen der Republik eine bereits genehmigte Tagebaufläche verkleinert. Rund 300 Millionen Tonnen Braunkohle werden nicht mehr abgebaggert und bleiben dort, wo sie hingehören, nämlich unter der Erde.
Gegenüber der ursprünglichen Planung, ca. 1,3 Millionen Tonnen in Garzweiler abzubaggern, ist das eine deutliche Reduzierung.
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Das Ende des Tagebaus Garzweiler II ist damit beschrieben. Der zuständige Braunkohlenausschuss wird am 28. April den Einleitungsbeschluss über die Umsiedlung des ab 2016 anstehenden und nun letzten Umsiedlungsabschnitts fassen. Rot-grün hat sich darauf geeinigt, dass Garzweiler II nicht wie geplant vollständig realisiert wird
Auch für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen ist diese Entscheidung ein echter Gewinn. Der CO-2 Ausstoß wird um mehrere hundert Millionen Tonnen reduziert. Damit sind die energiepolitischen Weichen gestellt. Wir schließen ein Kapitel der Vergangenheit und eröffnen gleichzeitig ein neues für eine Energiepolitik der Zukunft in unserer Region.

Posted in: Allgemein, Energiepolitik | Tagged: Braunkohle Tagebau, Energiewende, Tagebau Garzweiler

Der EEG-Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Gabriel würgt die Bioenergie ab

Posted by Thomas Griese on 18. März 2014

1.) Bedeutung der Bioenergie für die Erzeugung von bedarfsgerechter Regelenergie wird ignoriert
Die Eckpunktedarstellung des Wirtschafts- und Energieministeriums verkennt die Bedeutung und das Potential der Biomasse für die Bereitstellung von bedarfsgerechter Regelenergie. Das Eckpunktepapier enthält hierzu keinen einzigen konkreten Vorschlag, obwohl Biomasse anders als die volatilen Erneuerbaren Energieträgern Sonne und Photovoltaik als einziger relevanter Energieträger im Bereich der Erneuerbaren Energien dazu in der Lage ist, Regelenergie bedarfsgerecht zu liefern, d.h. immer dann und kurzfristig Strom einzuspeisen, wenn dieser aus Wind und Sonne nicht zur Verfügung steht.

Nach den Zahlen, die Professor Leprich auf der Veranstaltung zur Bioenergie in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz am 19. Januar 2014 vorgestellt hat, ist das Potential der Bioenergie, Regelenergie bereitzustellen, ganz erheblich. Insgesamt werden nach dieser Darstellung in Deutschland etwa 50.000 MW Regelenergie benötigt. Diese müssen zur Verfügung stehen, wenn Wind- und Sonnenenergie nicht oder nicht ausreichend Strom zur Verfügung stellen. Von dieser gesamten notwendigen Regelenergie könnten schon die bestehenden Bioenergieanlagen nach den Zahlen von Professor Leprich rund 15.000 MW, also etwa 30 Prozent, zur Verfügung stellen.
Dabei geht Professor Leprich davon aus, dass die gegenwärtig installierte Kapazität an Bioenergieanlagen von insgesamt 3.600 MW zukünftig völlig anders genutzt wird als bisher. Während die Bioenergieanlagen bisher mehr oder weniger rund um die Uhr laufen (24 Stunden Betrieb) würde die Nutzung zukünftig dergestalt erfolgen, dass die Bioenergieanlagen nur dann Strom einspeisen, wenn dies wegen ausbleibender Wind- und Sonnenenergie im Tagesverlauf gerade nötig ist. Dadurch würden sich die Einsatzzeiten pro Tag auf etwa ¼ reduzieren, gleichzeitig ließe sich aus der vorhandenen Bioenergieproduktion in den Einspeisestunden eine vierfache Energie einspeisen. Dies setzt allerdings voraus, dass beispielsweise das kontinuierlich produzierte Biogas gespeichert wird und nur bei Bedarf mit leistungsstärkeren Motoren in Strom umgewandelt und eingespeist wird. Dazu würde kein einziger Hektar Fläche und keine einzige zusätzliche Tonne Biomasse benötigt, weil die Jahresproduktion gleichbleiben würde.
Der Ausbau der Bioenergie müsste sich auf diesen Pfad konzentrieren.
Das Eckpunktepapier greift diese Chance nicht auf.
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2.) Der Deckel für Biomasse ist de facto ein vollständiger Ausbaustop
Der für die Bioenergie geplante Deckel von 100 MW Zubau pro Jahr ist de facto ein vollständiges Abwürgen der Bioenergie. Dieser sogenannte Deckel ist so gering, dass er einen relevanten Zubau von Bioenergieanlagen nicht mehr ermöglichen wird. Der geplante jährliche Zubau würde, wenn man von einer gleichmäßigen Verteilung dieses Zubaus über die ganze Bundesrepublik ausgehen würde, zu einem maximalen Zubauvolumen in Rheinland-Pfalz 5 MW pro Jahr führen. Dies bedeutet, da neu gebaute Bioenergieanlagen heute eine Leistung von durchschnittlich 1,1 MW (2013 in Deutschland 180 neue Anlagen mit insgesamt 203 MW elektrischer Leistung) haben, dass in Rheinland-Pfalz pro Jahr nur noch 5 Bioenergieanlagen zugebaut werden könnten.
Dies würde alle Bioenergieanlagen einschließen, auch solche, die Bioabfälle oder Reststoffe oder Gülle oder landwirtschaftliche Reststoffe verwerten, wie auch alle Anlagen die mit dem Rohstoff Holz arbeiten. Im Ergebnis würde damit der Bioenergieausbau faktisch abgewürgt. Je nach Ausgestaltung könnte es sogar den weiteren Ausbau von Biogasanlagen im Bereich der Klärschlammvergärung betreffen, wo noch ein erhebliches Ausbaupotential besteht. Betreffen würde dieser Ausbaustopp ggf. ferner den Bau von Biogasanlagen mit dem Rohstoff Bioabfall. Auch hier besteht ein erhebliches Ausbaupotential, da ab 2015 verpflichtend die Einführung der getrennten Sammlung von Bioabfall kommen wird und die Verwertung des Biomülls (des Inhalts der Biotonne) in Biogasanlagen vorzugswürdig wäre.
Die im Eckpunktepapier ausgeführte Präferenz für Anlagen, die mit Abfall und Reststoffen arbeiten, wird durch die Deckelung jedenfalls konterkariert geführt, da faktisch kein Ausbau mehr möglich ist.

3.) Der Wegfall der Einsatzstoffvergütungsklassen ist ökonomisch und ökologisch schädlich
Besonderes kritisch vermerkt werden muss, dass die Einsatzstoffvergütungsklassen, die bisher für das EEG maßgebend sind, komplett abgeschafft werden sollen. In den Einsatzstoffvergütungsklassen sind bisher Boni für verschiedene Einsatzstoffe für Bioenergieanlagen festgelegt. Dabei wäre durchaus richtig, den besonderen Bonus für den Einsatz von Mais komplett zu streichen, da eine zusätzliche Nutzung von Mais in Biogasanlagen aus landschaftsökologischen Gründen nicht wünschenswert ist.

Zu bedauern ist aber, dass nicht nur die besondere Bonitierung für Mais abgeschafft werden soll, sondern auch für alle Roh- und Reststoffe, insbesondere auch für alle Abfall- und Reststoffe, für alle ökologisch vorteilhaften Rohstoffe, z. B. Kleegras oder Blühpflanzenmischungen und auch die Bonitierung für den Einsatz von Landschaftspflegematerial, Holzabfällen oder Holzrohstoffen komplett entfallen soll.
Ohne diese Vergütungsklassen für Energiepflanzen und tierische Exkremente (Gülle, Mist) wären neue Biogasprojekte nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.

Die Landwirtschaft wäre beim Thema Biogas/Bioenergie ausgeschaltet. Selbst das größte für die Biogaserzeugung noch zu erschließende Reststoffpotenzial, die großen bislang ungenutzten Mengen an Gülle und Mist, wäre nicht mehr zu heben, weil dafür die Vergütungen der Einsatzstoffklasse 2 bzw. aus § 27 b EEG 2012 (75 kW-Klasse) nötig sind. Und dies, obwohl die Güllevergärung durch Vermeidung von Methanemissionen, Schließung von Nährstoffkreisläufen und durch regionale Wertschöpfung das klassische Bespiel für eine sinnvolle Kreislaufwirtschaft ist.
Durch die komplette Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen werden alle ökologisch vorteilhaften Nutzungen von Bioenergie faktisch beendet.

4.) Wegfall des Gasaufbereitungsbonus blockiert effiziente Nutzung der Bioenergie als bedarfsgerechte Regelenergie
Kritisch ist festzuhalten, dass nach dem Eckpunktepapier auch der sogenannte Gasaufbereitungsbonus entfallen soll. Dieser Bonus wurde bisher gewährt, wenn produziertes Biogas zusätzlich aufbereitet wurde, damit es ins Erdgasnetz eingespeist werden konnte. Mit der Einspeisung ins Erdgasnetz war in besonderer Weise eine Möglichkeit der Produktion von Regelenergie geschaffen worden, weil dadurch das Biogas dorthin geleitet werden konnte, wo am effektivsten und bedarfsgerecht Strom und Wärme gleichzeitig in BHKWs erzeugt werden kann.

Aufbereitetes Biomethan kann im Langzeitspeicher Erdgasnetz
in großen Mengen gespeichert und auch unabhängig von Stromnetzen in ganz Deutschland zu effizienten KWK-Anwendungen transportiert werden.
Die Technologieentwicklung im Bereich der Gasaufbereitung, die
in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, würde abrupt gestoppt, ein interessanter Exportmarkt könnte ohne Inlandsmarkt nicht mehr bedient werden

Das Eckpunktepapier beschränkt sich darauf, die Produktion von Bioenergie als besonders kostenträchtig darzustellen. Dies ist aber bereits deshalb unrichtig, weil die Wertigkeit der Erzeugung von Regelenergie aus erneuerbaren Quellen überhaupt nicht berücksichtigt wird, obwohl dies eine wesentliche Zukunftsaufgabe des EEG sein müsste.

5.) Flexibilitätsprämie erhalten
Das Eckpunktepapier sieht zwar vor, dass Anreize erhöht werden sollen, welche eine flexible an den Markt angepasste Stromerzeugung in Biogasanlagen fördern.
Für diesen Zweck wurde im EEG 2012 mit §33i eine Flexibilitätsprämie eingeführt, die Betreiber erhalten, sofern diese Strom ausschließlich direkt vermarkten und zusätzlich regelbare Gasspeicherkapazität und BHKW-Leistung installieren.

6.) Vergütung erweiterter Biogasanlagen
Das Eckpunktepapier sieht generell vor, die zusätzlich erzeugte Strommenge von zukünftig erweiterten Biogasanlagen nach den Sätzen des EEG 2014 zu vergüten. Dieser Ansatz steht im Widerspruch zu der bisherigen vorherigen EEG – Struktur und erschwert den Aufbau eines flexiblen Regelenergiebetrieb.

7.) Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage bei Eigenstromnutzung muss erhalten bleiben

Nach dem aktuellen EEG (2012) muss bei der Nutzung des in EE-Anlagen selbst produzierten Stroms keine EEG-Umlage (6,24 cent / kWh im Jahr 2014) bezahlt werden. Dies gilt aber nur, sofern der Strom durch kein Netz geleitet wird oder im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird (siehe EEG, § 37, Abs. 3.).
Das Eckpunktepapier sieht vor, dass zukünftig alle Neuanlagen (auch alle Bioenergie-Anlagen) hiervon ausgenommen werden sollen. Daraus resultiert, dass die Endverbraucher auch bei der Nutzung von eigenerzeugtem Strom (mit Ausnahme des Stroms der im Kraftwerksbetrieb verbraucht wird) an der EEG-Umlage beteiligt werden sollen. Nähere Pläne, welche die Höhe des zu zahlenden Betrags pro kWh beschreiben, existieren noch nicht. Weiterhin soll eine noch näher zu definierende Bagatellgrenze (eventuell nur 10 kW als Anlagenleistungsgrenze) eingeführt werden, ab der diese Regelung gilt.
Diesen Änderungsvorschlägen ist entschieden zu widersprechen, da sich diese gegen eine umweltfreundliche, dezentrale Energieversorgung richten.

Durch diese Pläne würde in Gänze die Rentabilität der Eigenstromnutzung von EE gefährdet und betriebsinterne Effizienzsteigerungsmaßnahmen verhindert.
Beispielsweise würden Klärgasanlagen, in denen Biogas aus Klärschlamm gewonnenen und zur Eigenversorgung der Kläranlage eingesetzt wird, unsinnig belastet. Gleiches gilt für die Eigennutzung von Biogasstrom aus Bioabfällen oder die Eigennutzung von Strom aus Gülle-Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nutzung von Abfällen zur Eigenstromerzeugung wird damit verhindert und ein schädlicher Anreiz geschaffen, auf umweltschädliche und energieintensive Abfallbehandlungsmethoden (Klärschlammverbrennung, Abfallverbrennung) zurück zu fallen.
Daher muss das EEG 2014 sicherstellen, dass Betriebe, die selbst produzierten Strom aus EE nutzen, auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben.

8.) Mangelnder Vertrauensschutz für längerfristig geplante Vorhaben
Kritisch ist der fehlende Vertrauensschutz festzuhalten.
Der Vertrauensschutz muss sich entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages auf alle Projekte erstrecken, die bereits Investitionen in Planungen, Genehmigungsvorbereitungen, Genehmigungen oder Bau getätigt haben.
Die entsprechende Passage des Koalitionsvertrages auf Seite 50 lautet: „Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindlichen Investitionen ist entsprechend zu gewähren.“
Da die Fertigstellung einer Biogasanlage selbst nach erfolgter Genehmigung ein bis anderthalb (z.B. Biomethanprojekte) Jahre in Anspruch nimmt, muss eine Übergangsfrist mindestens bis zum 31.12.2015 für alle im Planungs- und Genehmigungsstadium befindliche Biogasprojekte gelten, um bereits getätigte Planungsinvestitionen nicht zu ruinieren.

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Was Kohle wirklich kostet

Posted by Thomas Griese on 30. Juli 2013

Die Gegner der Energiewende argumentieren gern mit den angeblichen Kostensteigerungen durch erneuerbare Energien.

Das ist in doppelter Hinsicht unrichtig.

Denn erstens hat das große Angebot an erneuerbaren Energien den Börsenpreis für Strom nachhaltig gesenkt. Lag dieser vor 2007 noch bei über 6 Cent pro kWh, hat er sich jetzt bei unter 4 Cent pro kWh eingependelt. Allerdings geben die Stromkonzerne den gesunkenen Börsenpreis nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.

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Und zweitens werden die wahren Kosten der atomaren und fossilen Energieerzeugung unterschlagen. Die Folgelasten der Kohleversromung, die gigantische Landschaftszerstörung, die Folgelasten des Bergbaus, die Feinstaubbelastung, die Klimazerstörung: Nichts davon taucht in Vergleichsberechnungen auf – weil es nicht die Konzerne, sondern am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufzubringen haben.

 

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