Wissenschaftlerkonferenz in Aachen am 14.4.2018: AKW Tihange sofort abschalten

Das Ergebnis der Wissenschaftlerkonferenz in Aachen am 14.4.2018 ist eindeutig:
Das Atomkraftwerk muss sofort abgeschaltet werden. Besonders bedeutsam die Feststellung von Dr. Gregory Jaczko, der von 2005 bis 2012 Leiter der US Atomaufsichtsbehörde NRC und für knapp 100 Atomkraftwerke in den USA verantwortlich war: Angesichts tausender Risse im Reaktordruckbehälter und der nach wie vor ungeklärten Ursache ist ein Weiterbetrieb nicht zu verantworten.

Das Atomkraftwerk Tihange liegt nur etwa 75 Kilometer von der rheinland-pfälzischen Landesgrenze entfernt. Bei einer Reaktorkatastrophe würde nicht nur die Stadt Aachen und die Region unbewohnbar, auch Rheinland-Pfalz wäre durch Tihange bei entsprechender Windrichtung stark betroffen. Zugleich bestehen schon lange und jetzt noch größere Zweifel an der Sicherheit der Anlage Tihange-2: Darum engagiert sich Rheinland-Pfalz intensiv für eine baldige und endgültige Abschaltung des AKW.

Rheinland-Pfalz ist im Juni 2017 daher einer weiteren Klage gegen den Weiterbetrieb des belgischen AKW Tihange 2 beigetreten. Wir fordern die belgischen Behörden auf, alle gebotenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bevölkerung und die Umwelt vor den möglichen, schwerwiegenden Folgen eines nuklearen Störfalls zu schützen.

Mit der Atomenergie wurde auf eine völlig falsche Technologie gesetzt. Die Alternative sind Erneuerbare Energien. Darum kann es keine Lösung sein, Tihange abzuschalten und dafür Strom aus Braunkohle nach Belgien zu importieren.
Wenn sich Belgien von seinen unsicheren Atomreaktoren verabschiedet, müssen wir unsere europäischen Nachbarn bei der Energiewende unterstützen, statt den Eindruck aufkommen zu lassen, wir wollten durch den Verkauf von dreckigem Kohlestrom noch an dem Atomausstieg in Belgien verdienen.

Die internationale Vereinigung unabhängiger Nuklearexperten „INRAG“
bewertet das Risiko des Betriebs von Tihange 2 in einer am 13.4.2018 verabschiedeten Erklärung wie folgt:

1. Der Betrieb des Kernkraftwerks Tihange 2 widerspricht international
anerkannten Bewertungsmaßstäben für die Sicherheit von
Kernkraftwerken!
2. Die Gefahr eines Versagens des Reaktordruckbehälters ist nach den
vorliegenden Untersuchungen nicht praktisch ausgeschlossen.
3. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund eines
unterstellten Unfalls mit Versagen des Reaktordruckbehälters kann
demnach zu einer weiträumigen Unbewohnbarkeit von Landstrichen –
bis weit in die Aachener Region hinein – führen.
4. Der Reaktor hätte mit den jetzt entdeckten Rissen am
Reaktordruckbehälter bereits im Jahre 1983 nicht in Betrieb gehen
dürfen, sofern diese Risse bereits bei der Herstellung vorhanden
waren, wie von Betreiber und Aufsichtsbehörde unterstellt wird.
5. Solange der Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter nicht
erbracht ist, darf der Reaktor nicht betrieben werden.
Der Reaktor muss deshalb nach dem jetzigen bekannten Stand der
Untersuchungen einstweilig stillgelegt werden!

Wichtige Urteile im Abgasskandal – VW muss Pkw zum Neupreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurücknehmen

Wichtige Urteile zum Verbraucherschutz für geschädigte Kunden im Abgasskandal:

Die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben den Gesundheitsgeschädigten die Autokäufer. Sie haben viel Geld für einen Pkw bezahlt, mit dem man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf.
Materiell noch schlimmer ist aber der Wertverlust.
Der Abgasbetrug der Autoindustrie beim Diesel hat zu einem massiven Wertverlust für Diesel-Pkw im Gebrauchtwagenmarkt geführt. Diesel-Pkw werden beim Neuwagenkauf mit nur noch geringeren Preisen in Zahlung genommen; der Wiederverkaufswert für Diesel-Pkw sinkt deutlich.

Deswegen ist es auch nicht mit einer Nachrüstung getan, denn die verhindert den Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht.

Jetzt sind Urteile des Landgerichts Arnsberg, des Landgerichts Nürnberg-Fürth und des Landgerichts Bayreuth ergangen, in denen VW verurteilt worden ist, die PKW zum vollen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Da VW in diesen Fällen auf die Berufung verzichtet hat, sind die Urteile rechtskräftig geworden.
Das ist ein wichtiger Erfolg für die geschädigten Verbraucher, denn das heisst: Geld zurück bei Abgasbetrug.

Das beendet auch die unerträgliche Ungleichbehandlung, die VW bisher zwischen Kunden aus USA und aus Europa machen wollten: In den USA großzügige Entschädigung, in Europa keinen Cent.
Hunderte weitere Klagen sind anhängig und es wird sicher bald auch Entscheidungen von Oberlandesgerichten geben.

Jeder geschädigte Verbraucher sollte sich beraten lassen, welche Rechte er geltend machen kann.

Betriebsratschef fordert die Entlassung von Audi-Vorständen: „Ich kann die ganzen Lügen nicht mehr ertragen“

Mit einem bemerkenswerten Interview hat sich Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück am 23.7.2017 im Abgasskandal zu Wort gemeldet.
Immer wieder hätten die Audi Vorstände schriftlich und mündlich versichert, dass die gelieferten Motoren in Ordnung seien. Nichts davon habe gestimmt.
Es seien, so wörtlich „kranke Motoren“ gewesen.
Hück weiter wörtlich: „Ich kann diese ganzen Lügen nicht mehr ertragen.“

Er fordert die Entlassung der Audi-Vorstände.

Recht hat er!

Klare Absage an TTIP und CETA

Drei Viertel der Bevölkerung lehnen TTIP ab und das aus gutem Grund. Mit TTIP würden wir unsere Standards für gute Produkte preisgeben und die regionale Wirtschaft schädigen.

Alles deutet darauf hin, dass nur wenige von TTIP profitieren, aber viele verlieren werden. Für den Mittelstand, die Landwirtschaft, den Weinbau, unsere Kommunen und nicht zuletzt die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet TTIP eher einen Abstieg als einen Aufstieg. 

Zudem sind die Verhandlungen völlig intransparent. Die Versuche das zu kaschieren, wie etwa durch den neuen TTIP-Leseraum,  sind geradezu lächerlich. Nur wenige dürfen rein, aber nicht mal Papier und Stift mitnehmen und hinterher auf keinen Fall darüber reden. Das ist keine hinreichende Grundlage für eine kritische politische und gesellschaftliche Debatte.

Schon gar nicht kann man intransparenten und demokratiefeindlichen Schiedsgerichten zustimmen. Hier werden alle rechtsstaatlichen Garantien, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte, die Öffentlichkeit der Verfahren, der Schutz gegen befangene oder vorbefasste Richter und das gleiche Klagerecht für alle Beteiligten außer Kraft gesetzt.

Deshalb: Keine Zustimmung zu diesen Abkommen!

Längste Hängeseilbrücke Deutschlands in Mörsdorf eröffnet

Pressemitteilung zur Eröffnung:

Die längste Hängeseilbrücke Deutschlands ist ab heute im Hunsrück zu finden. „Die Brücke ist ein einzigartiges Erlebnis und eine nachhaltige Initiative der Region“, sind sich Wirtschafts- und Tourismusministerin Eveline Lemke und Umweltstaatssekretär Thomas Griese einig. Gemeinsam mit Ortsbürgermeister Marcus Kirchhoff und Bürgermeister Christian Keimer von der Verbandsgemeinde Kastellaun sowie 150 Gästen eröffneten sie heute die Brücke, die nach dem örtlichen Flurnamen ‚Geierlay‘ benannt ist. „Mit dieser ungewöhnlichen Idee wird der Hunsrück touristisch noch ein Stück attraktiver“, sagte Lemke.
Die 360 Meter lange und fast 100 Meter hohe Geierlay verbinde nicht nur die Ortschaften Mörsdorf und Sosberg, mit der Brücke seien auch Chancen für die angrenzenden Ortsgemeinden und die Regionen Hunsrück und Mosel verbunden.
„Ich bin der Überzeugung, dass die längste Hängeseilbrücke Deutschlands sich auch volkswirtschaftlich rechnet und in den kommenden Jahren Umsatz und Wertschöpfung in die Region bringt. Rheinland-Pfalz hat sich mit vielen Prädikatswanderwegen in den vergangenen Jahren als Wanderland der Extraklasse etabliert. „Wandern auf hohem Niveau“ lässt sich jetzt auf der Geierlay ganz neu erleben“, so Staatsministerin Lemke.

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„Die Brücke wird zudem Wanderer über den Saar-Hunsrück-Steig bis in unseren neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald führen. Man könnte sagen, es ist die ‚natürlichste‘ Anreise in den Nationalpark“, sagte Griese.

Die Idee zur Brücke kam aus der Region selbst – im Rahmen der Dorferneuerung Mörsdorf. In einem LEADER-Projekt, also gemeinsam mit den Menschen vor Ort, wurde sie erarbeitet, stellte Griese heraus und erklärte: „Der Ortsbürgermeister Kirchhoff und sein Projektteam werden die Brückenträumer genannt. Zu Recht, denn Sie haben hier eine Idee geboren und realisiert, die ihresgleichen sucht.“ Finanziert wird die Brücke durch Eigenmittel der Ortsgemeinde sowie durch das Förderprogramm LEADER, in welchem Mittel der EU und des Landes für die Ländlichen Räume gebündelt sind. Dass auch einige umliegende Kommunen beschlossen haben, das Projekt mitzufinanzieren, zeige die breite Unterstützung in der Region. Die Gesamtkosten der Brücke betragen circa 1,15 Millionen Euro.

 

Die Gemeinde Mörsdorf habe bei der Brücke wie bereits beim Bau des Besucherzentrums auf Holz als Baustoff gesetzt. Die Gemeinde leiste so einen Beitrag zum Klimaschutz, betonte Griese. Durch Holz werde klimaschädliches CO2 langfristig gebunden und es ersetze Baumaterialen, die bei der Herstellung wesentlich mehr Energie verbrauchen und CO2 ausstoßen. Das Holz der Brücke stamme von alten Douglasien-Stämmen aus dem Staatswald des Forstamtes Daun. Douglasienholz überstehe auch feuchter Witterung gut. Ein intelligenter konstruktiver Holzschutz ermögliche zudem Luftzirkulation auch im Befestigungsbereich und verlängere zusätzlich die Haltbarkeit.

Politische Altlasten in Rheinland-Pfalz aus der letzten Legislaturperiode – Grüne setzen schmerzhafte Sanierungsschritte durch

Hin und wieder wird noch nach dem Schicksal der politischen Altlasten in Rheinland-Pfalz gefragt, die aus der vorigen Legislaturperiode (2006 – 2011) unter der damaligen SPD-Alleinregierung stammen.

Dabei geht es um den Nürburgring, den Flughafen Zweibrücken und den Flughafen Hahn.
Beim Nürburgring hatte das Land für die Fehlinvestitionen mit weit über 300 Millionen € gebürgt. Zusätzlich wurde für jedes Formel 1 Rennen, also für nur ein Rennwochenende (!) jeweils eine staatliche Subvention von 13 – 15 Millionen € an den Veranstalter gezahlt.

Die Bürgschaft musste nach der Insolvenz des Nürburgrings bedient werden.
Der Nürburgring wurde nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren für ca. 70 Millionen € verkauft, wovon das Land als Hauptgesellschafter das Meiste erhalten wird.
Wichtiger noch: Die staatliche Subventionierung von Autorennen wurde ein für alle mal gestoppt – obwohl die CDU-Oposition noch 2013 noch 5 Millionen zusätzlich für die Subventionierung des Nürburgrings in den Haushalt einstellen wollte.
Fazit: An den in der vorangegangenen Legislaturperiode (2006 – 2011) verursachten Schäden war nichts mehr zu ändern, aber für die Zukunft ist sichergestellt, dass keinerlei Steuergeld mehr in den Nürburgring fließt. Denn das Betreiben einer Autorennstrecke ist, so fordert es auch die EU, reine Privatangelegenheit; der Staat und vor allem Steuergeld haben da nichts zu suchen.

Auch der Flughafen Zweibrücken war ein Subventionsgrab. Jährlich flossen rund 4 Millionen € Subventionen.
Schon im Wahlkampf 2011 hatten die Grünen ein Ende dieser Subventionierung gefordert.
Das ist – auch mit Hilfe der EU –  erreicht. Der bisherige Flugbetrieb ist beendet. Es fließen keine Subventionen mehr. Das Flughafengelände ist nach Ausschreibung an einen Investor verkauft, der dort durch Gewerbeimmobilien mehr Arbeitsplätze schaffen wird als vorher im Flughafenbetrieb vorhanden waren.
Fazit: Sanierung gelungen, Subventionen beendet.

Der Flughafen Hahn: Ebenfalls ein Zuschussgeschäft.
Am Ende stand die Entscheidung von Rot-Grün, den Flughafen zu privatisieren.
Mittlerweile läuft das Ausschreibungsverfahren. Dazu gehörte auch, dass rund 100 Arbeitsplätze abgebaut werden mussten. Die Hälfte des Arbeitsplatzabbaus ist im Juli 2015 bereits realisiert.
Fazit: Die beschlossene Sanierung wird umgesetzt.

Sicherlich: Alle Sanierungsschritte waren schmerzhaft für die Betroffenen und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Sie waren aber unausweichlich.
Die GRÜNEN in Rheinland-Pfalz haben damit gezeigt, dass für einen klaren Sanierungskurs stehen, denn nur so lässt sich verantwortungsvolle Finanzpolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger betreiben.