Subventionsfresser Braunkohle

Oft wird die Mär verbreitet, die in unserer StädteRegion betriebene Braunkohleverstromung sei eine subventionsfreie heimische Energiegewinnung.

In Wahrheit frisst die Braunkohle nicht nur die Landschaft auf, sie frisst in großem Maße auch Subventionen, also Geld, das die Steuerzahlerinnen und -zahler aufgebracht haben.

Vier Beispiele, die nur einen Ausschnitt aus dem Subventionshunger darstellen, sollen dies verdeutlichen:

1) RWE hat die Absicht bekundet, ein sogenanntes CCS-Braunkohle-Kraftwerk in Hürth zu bauen, bei dem das entstehende CO-2 abgetrennt und gespeichert werden soll. Abgesehen von den Umweltrisiken, den verschlechterten Wirkungsgraden und den Zweifeln an der technischen Beherrschbarkeit der jahrhundertelangen Speicherung ist die Vorstellung von RWE zur Kostenverteilung aufschlussreich: Nach Presseveröffentlichungen beabsichtigt RWE von den Gesamtkosten von 2 Milliarden EUR nur 1 Milliarde EUR zu übernehmen; die andere Milliarde soll der Staat als Subvention leisten!

2) § 31 des Bundesberggesetzes (BBergG)regelt, dass Bergbautreibende eine Förderabgabe zu entrichten haben, die 10% des Marktwerts der geförderten Rohstoffe beträgt. Die Förderabgabe erhebt das Land, in dem die Rohstoffe gewonnen werden. Nach § 32 BBergG können Landesregierungen per Rechtsverordnung Abweichungen in der Höhe und bei der Bemessungsgrundlage für Förderabgabe festlegen.

Hiervon hat NRW Gebrauch gemacht und die „Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FFVO)“ erlassen. Darin wird u. a. eine Befreiung von der Förderangabe für den Steinkohlebergbau und die Erdwärmegewinnung festgelegt. Für Erdgas, Steinsalz und Sole werden vom BBergG abweichende Förderabgaben und Bemessungsgrundlagen erlassen.

Interessanterweise wird der z. Zt. von der Menge bedeutendste Bodenschatz in NRW – die Braunkohle – in dieser Verordnung gar nicht erwähnt, obwohl mit der Förderung und Verstromung der Braunkohle seit Jahrzehnten Milliardengewinne gemacht werden.

Legt man einen Marktwert von 20 Euro je Tonne Braunkohle zugrunde, so fiele nach der vom BBergG vorgeschriebenen 10%igen Förderabgabe bei einer Jahresförderung von 98,7 Mio. Tonnen in 2007 in NRW eine Abgabe in Höhe von 197,4 Mio. Euro für das Land an.

Also eine Steuersubvention aus Landesmitteln in Höhe von rund 200 Millionen EUR pro Jahr!

3) Die Erft wurde in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts zur Ableitung des Grundwassers aus dem rheinischen Braunkohlerevier zu einem Kanal ausgebaut und muss nach Ende der Tagebautätigkeit bis zum Jahre 2045 aufgrund der abnehmenden Abflussmengen wieder zu einem möglichst naturnahen Fließgewässer zurückgebaut werden. Die Landesregierung rechnet zur Zeit mit Gesamtkosten von 70 Millionen Euro. Davon sollen gemäß des Vereinbarungsentwurfs das Land Nordrhein-Westfalen 52,5 Millionen Euro, der Erftverband 9,5 Millionen Euro und RWE Power 8 Millionen Euro übernehmen.

Obwohl die Ableitung von Grundwasser aus den Braunkohletagebauen und Kühlwasser aus den Kraftwerken der Anlass für die Kanalisierung der Erft war und RWE Power jahrzehntelang Milliardengewinne mit der Braunkohlegewinnung gemacht hat, soll nun die fällige Renaturierung des Flusses zu fast 90% mit öffentlichen Mittel finanziert werden. Darüber hinaus muss bezweifelt werden, ob die geplanten 70 Millionen Euro für die Renaturierung von 50 km Wasserstrecke ausreichend sind. Es ist zu befürchten, dass die SteuerzahlerInnen im Nachhinein noch eine wesentlich höhere Rechnung präsentiert bekommen.

4) Wegen der Ausdehnung des Braunkohletagebaus Hambach soll extra die Autobahn A 4 von Aachen nach Köln im Bereich Kerpen-Buir um einige Kilometer verlegt werden. Das wird insbesondere zu einer unzumutbaren Belastung der Einwohner von Buir führen, weil die Autobahn dadurch ganz nahe an den Ort heranrücken wird. Abgesehen von den nicht hinnehmbaren Umweltschäden ist auch hier die Kostenverteilung interessant. Der Verursacher Braunkohle zahlt von den entstehenden Milliardenkosten nur die Hälfte, die andere Hälfte soll mal wieder als Subvention vom Staat fließen.

Man sieht: Der Subventionshunger der Braunkohle ist unersättlich und an dem Gerede von der angeblich subventionsfreien und wettbewerbsfähigen Braunkohlestromerzeugung ist nichts dran.