{"id":2061,"date":"2018-03-06T16:43:04","date_gmt":"2018-03-06T16:43:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/?p=2061"},"modified":"2018-03-06T16:54:40","modified_gmt":"2018-03-06T16:54:40","slug":"falsche-weichenstellungen-beim-ausbau-der-stromuebertragungsnetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/?p=2061","title":{"rendered":"Falsche Weichenstellungen beim Ausbau der Strom\u00fcbertragungsnetze"},"content":{"rendered":"<p><strong><strong>1. Der Ausbau des Strom\u00fcbertragungsnetzes in der Kritik<\/strong><br \/>\nDas l\u00e4nder\u00fcbergreifende H\u00f6chstspannungsnetz ist in die Kritik geraten. B\u00fcrgerinitiativen und Umweltverb\u00e4nde, die vor Ort mit den Ausbaupl\u00e4nen f\u00fcr die gro\u00dfen Stromfern\u00fcbertragungsleitungen von Nord nach S\u00fcd konfrontiert sind, melden Kritik an und halten den Ausbau f\u00fcr \u00fcberdimensioniert und viel zu teuer.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite behaupten die vier in Deutschland t\u00e4tigen \u00dcbertragungsnetzbetreiber die Notwendigkeit des Ausbaus des \u00dcbertragungsnetzes f\u00fcr die Energiewende und untermalen dies mit Schreckensszenarien, wonach bei verz\u00f6gertem oder unterlassenem Ausbau nicht nur die Energiewende ins Stocken geraten k\u00f6nnte, sondern Stromausf\u00e4lle und st\u00e4ndige Netz\u00fcberlastungen in Zukunft drohen k\u00f6nnten. <\/p>\n<p>Nicht zu \u00fcbersehen sind die bedenklichen wirtschaftlichen Abh\u00e4ngigkeiten bei den \u00dcbertragungsnetzbetreibern, <strong>die mit dem \u00dcbertragungsnetz ein nat\u00fcrliches Monopol mit gesetzlich garantierter gro\u00dfz\u00fcgiger  Eigenkapitalrendite von 5,12 bis 6,91% haben: So wurde in den Medien im Februar 2018 berichtet, dass Chinas gr\u00f6\u00dfter Staatskonzern SGCC 20 % der Anteile am \u00dcbertragungsnetzbetreiber 50Hertz \u00fcbernehmen will; 60% der Anteile h\u00e4lt der belgische Stromnetzkonzern Elia und 20 % bleiben beim australischen Fonds IFM Investors.<\/p>\n<p>2. Gesetzliche Bedarfsfestlegung<\/strong><br \/>\nDer Bedarf f\u00fcr den Ausbau der Strom\u00fcbertragungsnetze ist gesetzlich festgelegt. Er beruht auf dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Seit 2011 erstellen die vier deutschen \u00dcbertragungsnetzbetreiber auf dieser Basis gemeinsam j\u00e4hrlich einen Netzentwicklungsplan, in den Sie alle Ma\u00dfnahmen aufnehmen, die in den n\u00e4chsten 10 Jahren f\u00fcr einen sicheren und zuverl\u00e4ssigeren Netzbetrieb erforderlich sind. Dies wird durch den Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan nach \u00a7 12 e Energiewirtschaftsgesetz mit Gesetzeskraft versehen. Alle 4 Jahre muss der Bundesgesetzgeber diesen Bundesbedarfsplan durch Gesetz aktualisieren. <\/p>\n<p>Die Kritik entz\u00fcndet sich nicht nur an dem Umfang und der Art und Weise des \u00dcbertragungsnetzausbaus, sondern auch daran, dass durch diesen gesetzlich angeordneten Netzausbau die Kosten f\u00fcr die Stromkunden dramatisch steigen. Es ist ein Alarmzeichen, dass die durchschnittlichen Kosten, die die Stromverbraucher f\u00fcr Netzentgelte f\u00fcr alle Netzebenen zahlen, mit \u00fcber 7 Cent\/kWh die Kosten, die die EEG Umlage verursacht (zur Zeit rund 6,8 Cent\/ kWh) bereits deutlich \u00fcbersteigen.<br \/>\n<strong><\/p>\n<p>3. Kriterien f\u00fcr die Stromnetzplanung in der H\u00f6chstspannungsebene<\/strong><br \/>\nDie Kriterien basieren auf einem Szenariorahmen mit zentralisierten Gro\u00dfkraftwerken sowie regional verteilter erneuerbarer Energieerzeugung.<\/p>\n<p>Das Netz wird darauf ausgelegt, die maximale Stromproduktion, die durch die am Netz befindlichen Erzeugungsanlagen entstehen kann, aufzunehmen. Es wird also die maximale Stromerzeugung sowohl aus Braunkohlekraftwerken wie auch aus erneuerbaren Anlagen angesetzt und das Netz in dieser Dimension ausgelegt. F\u00fcr die Netzdimensionierung ist au\u00dferdem relevant, wie sich Erzeuger und Lasten r\u00e4umlich verteilen.<\/p>\n<p>Damit ist eine erhebliche \u00dcberdimensionierung vorprogrammiert. Dies wird auch daran deutlich, dass das Strom\u00fcbertragungsnetz generell durchschnittlich nur zu 10 bis 15 % ausgelastet ist. <\/p>\n<p>Die Flexibilisierung durch flexible Kraftw\u00e4rmekopplungsanlagen oder regional verteilte Speicher wird nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt. Auch eine Abflachung der H\u00f6chstbelastung des Netzes durch ein Lastenmanagement findet keine Ber\u00fccksichtigung. Kurz gesagt: Alle Elemente einer Gl\u00e4ttung und Reduzierung der Spitzenbelastung des Netzes werden systematisch ausgeblendet. So kommt es, dass am Ende eine v\u00f6llig \u00fcberdimensionierte Stromnetzausbauplanung steht. <\/p>\n<p>Dies f\u00fchrt des Weiteren dazu, dass auf diesem Weg insbesondere alte Braunkohlekraftwerke eine jederzeit maximale Kapazit\u00e4t im \u00dcbertragungsnetz ohne R\u00fccksicht auf den tats\u00e4chlichen Strombedarf garantiert bekommen und damit das Netz verstopfen. <\/p>\n<p><strong>4. \u00dcberdimensionierter Netzausbau f\u00fcr die Energiewende nicht notwendig<\/strong><br \/>\nDie Kriterien dieser Planung stehen in einem scharfen Kontrast zu dem Umstand, dass die erneuerbaren Energien zur Zeit im Wesentlichen das \u00dcbertragungsnetz \u00fcberhaupt nicht in Anspruch nehmen. Rund 95 % des in Deutschland erneuerbar erzeugten Stroms gelangt erst gar nicht auf die H\u00f6chstspannungsebene der \u00dcbertagungsnetze, sondern kommt bereits vorher auf k\u00fcrzerem Weg durch die Verteilnetze unmittelbar bei den Stromverbrauchern an.<br \/>\nAnders gesagt: Der \u00fcbergro\u00dfe Teil des erneuerbaren Stroms kommt zu den Stromverbrauchern ohne jegliche Inanspruchnahme des \u00dcbertragungsnetzes. Und weiter hei\u00dft das: Diese in der Planung angelegte \u00dcberdimensionierung des \u00dcbertragungsnetzes ist nicht notwendig f\u00fcr die Energiewende, wohl aber f\u00fcr die k\u00fcnstliche Lebensverl\u00e4ngerung der Braunkohlekraftwerke.<\/p>\n<p>Angesichts der Tatsache, dass ein weiterer \u00dcbertragungsnetzausbau \u2013 \u00fcber die im Bundesbedarfsplangesetz 2016 nach heftiger Diskussion festgelegten Erdkabeltrassen hinaus\u2013 wahrscheinlich zu sehr hohen Widerst\u00e4nden in der Bev\u00f6lkerung f\u00fchren d\u00fcrfte, w\u00e4re zu diskutieren, ob nicht in Zukunft von einem Ziel\u00fcbertragungsnetz ausgegangen werden sollte. Dieses einmal festgelegte Netz w\u00e4re dann die Basis f\u00fcr das Stromsystem \u2013 und um anzureizen, dass kein weiterer \u00dcbertragungsnetzausbaubedarf entsteht, k\u00f6nnten die Netzentgelte zwischen der regionalen und \u00fcberregionalen Ebene differenzieren. Besonders zu betrachten w\u00e4re die Situation bei der als Eigenstrom vor Ort erzeugt und verbraucht wird. Weder findet dabei eine \u00f6konomische Transaktion statt, noch wird das Netz der \u00f6ffentlichen Stromversorgung in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>5. Teure Redispatchma\u00dfnahmen durch dezentrale erneuerbare Energien vermeidbar<br \/>\nSoweit die vier \u00dcbertragungsnetzbetreiber damit argumentieren, dass bereits jetzt Netzengp\u00e4sse drohen und das insbesondere durch Redispatchma\u00dfnahmen zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, muss man sich klarmachen, was bei einem Redispatch tats\u00e4chlich passiert:<br \/>\nIst ein Netzengpass im \u00dcbertragungsnetz zu einem bestimmten Zeitpunkt absehbar, weil die Netzkapazit\u00e4t zur Durchleitung des Stroms nicht ausreicht, wird eine Redispatchma\u00dfnahme dergestalt getroffen, dass Erzeugungskapazit\u00e4ten vor dem Netzengpass, also \u00fcblicherweise n\u00f6rdlich der Engpassstelle, herunter gefahren werden, und daf\u00fcr Erzeugungskapazit\u00e4ten von Reservekraftwerken, \u00fcblicherweise Gaskraftwerken, auf der anderen Seite der Netzengpassstelle, also \u00fcblicherweise s\u00fcdlich der Netzengpassstelle, heraufgefahren werden. Das kostet die Stromverbraucher viel Geld, \u00fcber eine Milliarde \u20ac pro Jahr, weil die abgeregelten Produzenten auf der einen Seite der Engpassstelle und die hochgefahrenen Erzeugungskapazit\u00e4ten auf der anderen Seite der Engpassstelle entsch\u00e4digt werden m\u00fcssen und das \u00fcber die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt wird.<\/p>\n<p>Daran wird aber auch deutlich, dass das von den Netzbetreibern geltend gemachte Netzengpassproblem nicht ein solches mangelnder Erzeugungskapazit\u00e4ten ist sondern ein Problem der r\u00e4umlichen Entfernung der Erzeugungsanlagen. <\/p>\n<p>Die im Falle von Redispatchma\u00dfnahmen getroffenen Anordnungen des Netzbetreibers zeigen gerade, dass die Erzeugungskapazit\u00e4ten auf beiden Seiten der Netzengpassstelle ausreichend vorhanden sind und dass es lediglich entsprechender Anreize bedarf, damit die Erzeugungskapazit\u00e4ten netzdienlich genutzt werden, oder anders gesagt, dass die Erzeugung m\u00f6glichst nahe am Verbrauch stattfindet. <\/p>\n<p>6. Stromnetzentgeltsystem setzt die falschen Anreize.<br \/>\nDie von jedem Stromverbraucher zu zahlenden \u00dcbertragungsnetzentgelte werden unabh\u00e4ngig davon in Rechnung gestellt, ob das \u00dcbertragungsnetz \u00fcberhaupt in Anspruch genommen worden ist oder nicht. Das \u00dcbertragungsentgelt, das sich auf jeder Stromrechnung findet, f\u00e4llt in gleicher H\u00f6he sowohl dann an, wenn Stromerzeugung, z. B. eine Windkraftanlage oder ein Gaskraftwerk nur wenige Kilometer von der Verbrausstelle des Stroms entfernt Strom produziert und nur wenige Kilometer Verteilnetz f\u00fcr die Stromdurchleitung in Anspruch genommen werden, oder ob der Strom unter tats\u00e4chlicher Inanspruchnahme des \u00dcbertragungsnetzes und Belastung von Netzengpassstellen \u00fcber 1000 Kilometer oder mehr geleitet worden ist. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt. Richtig w\u00e4re es, dass f\u00fcr Stromerzeugung und -verbrauch, der innerhalb eines Verteilnetzes stattfindet, nur die regionalen Netzentgelte anfallen, w\u00e4hrend f\u00fcr Strom, der \u00fcberregional transportiert wird, auch die \u00dcbertragungsnetzentgelte zu zahlen sind. <\/p>\n<p>Die Stromnetzentgeltverordnung enth\u00e4lt zus\u00e4tzliche Fehlanreize. Denn nach \u00a7 19 Absatz 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung wird ein sagenhafter Rabatt von 80 % des ver\u00f6ffentlichen Netzentgelts gew\u00e4hrt, wenn das Stromnetz mindestens 7000 Stunden im Jahr beansprucht wird. Der Rabatt steigt sogar auf 85 %, wenn das Stromnetz 7500 Stunden pro Jahr genutzt wird und er erh\u00f6ht sich sogar auf 90 % wenn die Benutzungsstundenzahl bei mindestens 8000 Stunden liegt und damit praktisch das \u00dcbertragungsnetz ganze Jahr durchgehend (das Jahr hat 8760 Stunden) in Anspruch genommen wird.<br \/>\nDiese kontraproduktive Rabattregelung, die nur f\u00fcr Industrieverbraucher gilt, f\u00fchrt dazu, dass das Stromnetz von vielen Industriebetrieben praktisch ganzj\u00e4hrig genutzt wird, um einen m\u00f6glichst hohen Rabatt zu erhalten, obwohl produktionstechnisch durch Lastmanagement eine systemdienliche und an die Netzkapazit\u00e4t angepasste Nutzung m\u00f6glich w\u00e4re und auch stattfinden w\u00fcrde, wenn es diese kontraproduktive Rabattregelung nicht g\u00e4be. Es verleitet sogar zur Stromverschwendung, also gleichm\u00e4\u00dfig Tag und Nacht m\u00f6glichst viel Strom zu verbrauchen, weil der Rabatt h\u00f6her sein kann als die zus\u00e4tzlichen Strombezugskosten.<\/p>\n<p>Kontraproduktiv ist ferner die Belastung der Eigenstromnutzung mit der vollen oder einer anteiligen EEG-Umlage. Denn die netzschonenste dezentrale Stromnutzung wird dadurch k\u00fcnstlich verteuert mit dem Ergebnis, dass gr\u00f6\u00dfere Netzkapazit\u00e4ten vorgehalten und von den Verbrauchern \u00fcber h\u00f6here Netzentgelte bezahlt werden m\u00fcssen<\/p>\n<p>7. Erheblicher \u00c4nderungsbedarf.<br \/>\nDie \u00dcbertragungsnetzgeb\u00fchr darf nur dann berechnet werden, wenn das \u00dcbertragungsnetz f\u00fcr den Strom auch tats\u00e4chlich in Anspruch genommen wird.<br \/>\nDas Netzentgeltesystem abstrahiert somit von den \u2013 tendenziell geringen \u2013 Transportkosten  und von den \u2013 durchaus relevanten \u2013 Netzausbaukosten, die durch r\u00e4umliches Auseinanderfallen von Stromerzeugung und -verbrauch entstehen.<br \/>\nDie bisherige \u00dcbertragungsnetzflatrate, die jeder Stromverbraucher zahlen muss, ganz unabh\u00e4ngig davon, ob er ortsnah produzierten Strom nutzt oder solchen, der die \u00dcbertragungsnetze in Anspruch nimmt, muss entfallen.<br \/>\nDie \u00dcbertragungsnetzgeb\u00fchren m\u00fcssen nach Tageszeit differenziert werden. Die Nutzung des Netzes in lastarmen Zeiten muss g\u00fcnstiger sein, als in laststarken Zeiten.<br \/>\nDas bisherige Rabattsystem in \u00a7 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung muss sehr viel st\u00e4rker auf Netzdienlichkeit ausgerichtet werden.<br \/>\nKonsequent ist es zudem, wenn Schuldner der \u00dcbertragungsnetzgeb\u00fchren nicht der Endverbraucher, sondern der Stromlieferant w\u00e4re. Seine Leistung besteht darin, den Strom in das Verteilnetz zu liefern und daf\u00fcr einen Preis zu verlangen, der die von ihm verursachten \u00dcbertragungsnetzentgelte einschlie\u00dft. Zahlungsschuldner f\u00fcr die \u00dcbertagungsnetzgeb\u00fchren muss daher der Stromlieferant sein, nicht der Stromverbraucher. <\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang muss im Energiewirtschaftsgesetz klargestellt werden, dass Speicher keine Letztverbraucher sind, weil ansonsten bereits die Einspeicherung von Strom in regionale Speicher wiederum Netzentgelte, und zwar auch \u00dcbertragungsnetzentgelte ausl\u00f6sen kann.<br \/>\nEntscheidend ist schlie\u00dflich, wer die Systemverantwortung haben soll, wer also die Verantwortung daf\u00fcr hat, steuernd einzugreifen, wenn Netzengp\u00e4sse drohen. Bisher ist diese Aufgabe bei den \u00dcbertragungsnetzbetreibern angesiedelt, die Verteilnetzbetreiber haben sie nur im Notfall. Dies ist nicht sachgerecht, denn tats\u00e4chlich verf\u00fcgen nicht die \u00dcbertragungsnetzbetreiber, sondern allein die Verteilnetzbetreiber \u00fcber die entsprechenden Informationen, wo Energie produziert und wo sie gebraucht wird. Der Ausgleich von Erzeugung auf der einen Seite und Verbrauch auf der anderen Seite kann viel besser auf regionaler Ebene, eben auf der Verteilnetzebene stattfinden, so dass statt der \u00dcbertragungsnetzbetreiber die Verteilnetzbetreiber verantwortlich sein m\u00fcssen.<br \/>\nSchlie\u00dflich muss die EEG-Umlage auf Eigenstrom entfallen. Wer keine EEG-Verg\u00fctung in Anspruch nimmt und damit die Stromverbraucher nicht belastet, darf k\u00fcnftig nicht mehr zur Umlagenzahlung verpflichtet sein. Dies hat Anfang 2018 auch das EU Parlament als Position f\u00fcr die Beratung des sog. EU-Winterpaketes &#8222;Saubere Energie f\u00fcr alle Europ\u00e4er&#8220; im Trilog-Verfahren beschlossen.<\/p>\n<p>8. Vorfahrt f\u00fcr die kosteng\u00fcnstige regionale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen.<br \/>\nWerden die kontraproduktiven Elemente, die im Moment eine Netz\u00fcberlastung belohnen, die dezentrale erneuerbare Energieversorgung behindern und die Verbraucher mit unn\u00f6tigen Kosten belasten, beseitigt und bei der Planung die Elemente regionaler Schwankungsausgleich und Speicherung sowie Lastmanagement ber\u00fccksichtigt, wird dies dazu f\u00fchren, dass der Bedarf f\u00fcr den Ausbau der Strom\u00fcbertragungsnetze erheblich sinken wird. Die bisherige \u00dcberdimensionierung in der Planung wird zur\u00fcckgef\u00fchrt und eine realistische und f\u00fcr die Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich kosteng\u00fcnstigere L\u00f6sung gefunden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Der Ausbau des Strom\u00fcbertragungsnetzes in der Kritik Das l\u00e4nder\u00fcbergreifende H\u00f6chstspannungsnetz ist in die Kritik geraten. 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