{"id":1377,"date":"2014-03-18T20:04:16","date_gmt":"2014-03-18T20:04:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/?p=1377"},"modified":"2015-01-21T09:28:44","modified_gmt":"2015-01-21T09:28:44","slug":"der-eeg-vorschlag-von-bundeswirtschaftsminister-gabriel-wuergt-die-bioenergie-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/?p=1377","title":{"rendered":"Der EEG-Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Gabriel w\u00fcrgt die Bioenergie ab"},"content":{"rendered":"<p>1.) Bedeutung der Bioenergie f\u00fcr die Erzeugung von bedarfsgerechter Regelenergie wird ignoriert<br \/>\nDie Eckpunktedarstellung des Wirtschafts- und Energieministeriums verkennt die Bedeutung und das Potential der Biomasse f\u00fcr die Bereitstellung von bedarfsgerechter Regelenergie. Das Eckpunktepapier enth\u00e4lt hierzu keinen einzigen konkreten Vorschlag, obwohl Biomasse anders als die volatilen Erneuerbaren Energietr\u00e4gern Sonne und Photovoltaik als einziger relevanter Energietr\u00e4ger im Bereich der Erneuerbaren Energien dazu in der Lage ist, Regelenergie bedarfsgerecht zu liefern, d.h. immer dann und kurzfristig Strom einzuspeisen, wenn dieser aus Wind und Sonne nicht zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>Nach den Zahlen, die Professor Leprich auf der Veranstaltung zur Bioenergie in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz am 19. Januar 2014 vorgestellt hat, ist das Potential der Bioenergie, Regelenergie bereitzustellen, ganz erheblich. Insgesamt werden nach dieser Darstellung in Deutschland etwa 50.000 MW Regelenergie ben\u00f6tigt. Diese m\u00fcssen zur Verf\u00fcgung stehen, wenn Wind- und Sonnenenergie nicht oder nicht ausreichend Strom zur Verf\u00fcgung stellen. Von dieser gesamten notwendigen Regelenergie k\u00f6nnten schon die bestehenden Bioenergieanlagen nach den Zahlen von Professor Leprich rund 15.000 MW, also etwa 30 Prozent, zur Verf\u00fcgung stellen.<br \/>\nDabei geht Professor Leprich davon aus, dass die gegenw\u00e4rtig installierte Kapazit\u00e4t an Bioenergieanlagen von insgesamt 3.600 MW zuk\u00fcnftig v\u00f6llig anders genutzt wird als bisher. W\u00e4hrend die Bioenergieanlagen bisher mehr oder weniger rund um die Uhr laufen (24 Stunden Betrieb) w\u00fcrde die Nutzung zuk\u00fcnftig dergestalt erfolgen, dass die Bioenergieanlagen nur dann Strom einspeisen, wenn dies wegen ausbleibender Wind- und Sonnenenergie im Tagesverlauf gerade n\u00f6tig ist. Dadurch w\u00fcrden sich die Einsatzzeiten pro Tag auf etwa \u00bc reduzieren, gleichzeitig lie\u00dfe sich aus der vorhandenen Bioenergieproduktion in den Einspeisestunden eine vierfache Energie einspeisen. Dies setzt allerdings voraus, dass beispielsweise das kontinuierlich produzierte Biogas gespeichert wird und nur bei Bedarf mit leistungsst\u00e4rkeren Motoren in Strom umgewandelt und eingespeist wird. Dazu w\u00fcrde kein einziger Hektar Fl\u00e4che und keine einzige zus\u00e4tzliche Tonne Biomasse ben\u00f6tigt, weil die Jahresproduktion gleichbleiben w\u00fcrde.<br \/>\nDer Ausbau der Bioenergie m\u00fcsste sich auf diesen Pfad konzentrieren.<br \/>\nDas Eckpunktepapier greift diese Chance nicht auf.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/52.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-1379\" src=\"http:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/52-168x300.jpg\" alt=\"5[2]\" width=\"168\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/52-168x300.jpg 168w, https:\/\/www.thomas-griese-aachen.de\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/52.jpg 360w\" sizes=\"auto, (max-width: 168px) 100vw, 168px\" \/><\/a><\/p>\n<p>2.) Der Deckel f\u00fcr Biomasse ist de facto ein vollst\u00e4ndiger Ausbaustop<br \/>\nDer f\u00fcr die Bioenergie geplante Deckel von 100 MW Zubau pro Jahr ist de facto ein vollst\u00e4ndiges Abw\u00fcrgen der Bioenergie. Dieser sogenannte Deckel ist so gering, dass er einen relevanten Zubau von Bioenergieanlagen nicht mehr erm\u00f6glichen wird. Der geplante j\u00e4hrliche Zubau w\u00fcrde, wenn man von einer gleichm\u00e4\u00dfigen Verteilung dieses Zubaus \u00fcber die ganze Bundesrepublik ausgehen w\u00fcrde, zu einem maximalen Zubauvolumen in Rheinland-Pfalz 5 MW pro Jahr f\u00fchren. Dies bedeutet, da neu gebaute Bioenergieanlagen heute eine Leistung von durchschnittlich 1,1 MW (2013 in Deutschland 180 neue Anlagen mit insgesamt 203 MW elektrischer Leistung) haben, dass in Rheinland-Pfalz pro Jahr nur noch 5 Bioenergieanlagen zugebaut werden k\u00f6nnten.<br \/>\nDies w\u00fcrde alle Bioenergieanlagen einschlie\u00dfen, auch solche, die Bioabf\u00e4lle oder Reststoffe oder G\u00fclle oder landwirtschaftliche Reststoffe verwerten, wie auch alle Anlagen die mit dem Rohstoff Holz arbeiten. Im Ergebnis w\u00fcrde damit der Bioenergieausbau faktisch abgew\u00fcrgt. Je nach Ausgestaltung k\u00f6nnte es sogar den weiteren Ausbau von Biogasanlagen im Bereich der Kl\u00e4rschlammverg\u00e4rung betreffen, wo noch ein erhebliches Ausbaupotential besteht. Betreffen w\u00fcrde dieser Ausbaustopp ggf. ferner den Bau von Biogasanlagen mit dem Rohstoff Bioabfall. Auch hier besteht ein erhebliches Ausbaupotential, da ab 2015 verpflichtend die Einf\u00fchrung der getrennten Sammlung von Bioabfall kommen wird und die Verwertung des Biom\u00fclls (des Inhalts der Biotonne) in Biogasanlagen vorzugsw\u00fcrdig w\u00e4re.<br \/>\nDie im Eckpunktepapier ausgef\u00fchrte Pr\u00e4ferenz f\u00fcr Anlagen, die mit Abfall und Reststoffen arbeiten, wird durch die Deckelung jedenfalls konterkariert gef\u00fchrt, da faktisch kein Ausbau mehr m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>3.) Der Wegfall der Einsatzstoffverg\u00fctungsklassen ist \u00f6konomisch und \u00f6kologisch sch\u00e4dlich<br \/>\nBesonderes kritisch vermerkt werden muss, dass die Einsatzstoffverg\u00fctungsklassen, die bisher f\u00fcr das EEG ma\u00dfgebend sind, komplett abgeschafft werden sollen. In den Einsatzstoffverg\u00fctungsklassen sind bisher Boni f\u00fcr verschiedene Einsatzstoffe f\u00fcr Bioenergieanlagen festgelegt. Dabei w\u00e4re durchaus richtig, den besonderen Bonus f\u00fcr den Einsatz von Mais komplett zu streichen, da eine zus\u00e4tzliche Nutzung von Mais in Biogasanlagen aus landschafts\u00f6kologischen Gr\u00fcnden nicht w\u00fcnschenswert ist.<\/p>\n<p>Zu bedauern ist aber, dass nicht nur die besondere Bonitierung f\u00fcr Mais abgeschafft werden soll, sondern auch f\u00fcr alle Roh- und Reststoffe, insbesondere auch f\u00fcr alle Abfall- und Reststoffe, f\u00fcr alle \u00f6kologisch vorteilhaften Rohstoffe, z. B. Kleegras oder Bl\u00fchpflanzenmischungen und auch die Bonitierung f\u00fcr den Einsatz von Landschaftspflegematerial, Holzabf\u00e4llen oder Holzrohstoffen komplett entfallen soll.<br \/>\nOhne diese Verg\u00fctungsklassen f\u00fcr Energiepflanzen und tierische Exkremente (G\u00fclle, Mist) w\u00e4ren neue Biogasprojekte nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.<\/p>\n<p>Die Landwirtschaft w\u00e4re beim Thema Biogas\/Bioenergie ausgeschaltet. Selbst das gr\u00f6\u00dfte f\u00fcr die Biogaserzeugung noch zu erschlie\u00dfende Reststoffpotenzial, die gro\u00dfen bislang ungenutzten Mengen an G\u00fclle und Mist, w\u00e4re nicht mehr zu heben, weil daf\u00fcr die Verg\u00fctungen der Einsatzstoffklasse 2 bzw. aus \u00a7 27 b EEG 2012 (75 kW-Klasse) n\u00f6tig sind. Und dies, obwohl die G\u00fclleverg\u00e4rung durch Vermeidung von Methanemissionen, Schlie\u00dfung von N\u00e4hrstoffkreisl\u00e4ufen und durch regionale Wertsch\u00f6pfung das klassische Bespiel f\u00fcr eine sinnvolle Kreislaufwirtschaft ist.<br \/>\nDurch die komplette Streichung der Einsatzstoffverg\u00fctungsklassen werden alle \u00f6kologisch vorteilhaften Nutzungen von Bioenergie faktisch beendet.<\/p>\n<p>4.) Wegfall des Gasaufbereitungsbonus blockiert effiziente Nutzung der Bioenergie als bedarfsgerechte Regelenergie<br \/>\nKritisch ist festzuhalten, dass nach dem Eckpunktepapier auch der sogenannte Gasaufbereitungsbonus entfallen soll. Dieser Bonus wurde bisher gew\u00e4hrt, wenn produziertes Biogas zus\u00e4tzlich aufbereitet wurde, damit es ins Erdgasnetz eingespeist werden konnte. Mit der Einspeisung ins Erdgasnetz war in besonderer Weise eine M\u00f6glichkeit der Produktion von Regelenergie geschaffen worden, weil dadurch das Biogas dorthin geleitet werden konnte, wo am effektivsten und bedarfsgerecht Strom und W\u00e4rme gleichzeitig in BHKWs erzeugt werden kann.<\/p>\n<p>Aufbereitetes Biomethan kann im Langzeitspeicher Erdgasnetz<br \/>\nin gro\u00dfen Mengen gespeichert und auch unabh\u00e4ngig von Stromnetzen in ganz Deutschland zu effizienten KWK-Anwendungen transportiert werden.<br \/>\nDie Technologieentwicklung im Bereich der Gasaufbereitung, die<br \/>\nin den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, w\u00fcrde abrupt gestoppt, ein interessanter Exportmarkt k\u00f6nnte ohne Inlandsmarkt nicht mehr bedient werden<\/p>\n<p>Das Eckpunktepapier beschr\u00e4nkt sich darauf, die Produktion von Bioenergie als besonders kostentr\u00e4chtig darzustellen. Dies ist aber bereits deshalb unrichtig, weil die Wertigkeit der Erzeugung von Regelenergie aus erneuerbaren Quellen \u00fcberhaupt nicht ber\u00fccksichtigt wird, obwohl dies eine wesentliche Zukunftsaufgabe des EEG sein m\u00fcsste.<\/p>\n<p>5.) Flexibilit\u00e4tspr\u00e4mie erhalten<br \/>\nDas Eckpunktepapier sieht zwar vor, dass Anreize erh\u00f6ht werden sollen, welche eine flexible an den Markt angepasste Stromerzeugung in Biogasanlagen f\u00f6rdern.<br \/>\nF\u00fcr diesen Zweck wurde im EEG 2012 mit \u00a733i eine Flexibilit\u00e4tspr\u00e4mie eingef\u00fchrt, die Betreiber erhalten, sofern diese Strom ausschlie\u00dflich direkt vermarkten und zus\u00e4tzlich regelbare Gasspeicherkapazit\u00e4t und BHKW-Leistung installieren.<\/p>\n<p>6.) Verg\u00fctung erweiterter Biogasanlagen<br \/>\nDas Eckpunktepapier sieht generell vor, die zus\u00e4tzlich erzeugte Strommenge von zuk\u00fcnftig erweiterten Biogasanlagen nach den S\u00e4tzen des EEG 2014 zu verg\u00fcten. Dieser Ansatz steht im Widerspruch zu der bisherigen vorherigen EEG &#8211; Struktur und erschwert den Aufbau eines flexiblen Regelenergiebetrieb.<\/p>\n<p>7.) Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage bei Eigenstromnutzung muss erhalten bleiben<\/p>\n<p>Nach dem aktuellen EEG (2012) muss bei der Nutzung des in EE-Anlagen selbst produzierten Stroms keine EEG-Umlage (6,24 cent \/ kWh im Jahr 2014) bezahlt werden. Dies gilt aber nur, sofern der Strom durch kein Netz geleitet wird oder im r\u00e4umlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird (siehe EEG, \u00a7 37, Abs. 3.).<br \/>\nDas Eckpunktepapier sieht vor, dass zuk\u00fcnftig alle Neuanlagen (auch alle Bioenergie-Anlagen) hiervon ausgenommen werden sollen. Daraus resultiert, dass die Endverbraucher auch bei der Nutzung von eigenerzeugtem Strom (mit Ausnahme des Stroms der im Kraftwerksbetrieb verbraucht wird) an der EEG-Umlage beteiligt werden sollen. N\u00e4here Pl\u00e4ne, welche die H\u00f6he des zu zahlenden Betrags pro kWh beschreiben, existieren noch nicht. Weiterhin soll eine noch n\u00e4her zu definierende Bagatellgrenze (eventuell nur 10 kW als Anlagenleistungsgrenze) eingef\u00fchrt werden, ab der diese Regelung gilt.<br \/>\nDiesen \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen ist entschieden zu widersprechen, da sich diese gegen eine umweltfreundliche, dezentrale Energieversorgung richten.<\/p>\n<p>Durch diese Pl\u00e4ne w\u00fcrde in G\u00e4nze die Rentabilit\u00e4t der Eigenstromnutzung von EE gef\u00e4hrdet und betriebsinterne Effizienzsteigerungsma\u00dfnahmen verhindert.<br \/>\nBeispielsweise w\u00fcrden Kl\u00e4rgasanlagen, in denen Biogas aus Kl\u00e4rschlamm gewonnenen und zur Eigenversorgung der Kl\u00e4ranlage eingesetzt wird, unsinnig belastet. Gleiches gilt f\u00fcr die Eigennutzung von Biogasstrom aus Bioabf\u00e4llen oder die Eigennutzung von Strom aus G\u00fclle-Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben.<br \/>\nEine \u00f6kologisch und \u00f6konomisch sinnvolle Nutzung von Abf\u00e4llen zur Eigenstromerzeugung wird damit verhindert und ein sch\u00e4dlicher Anreiz geschaffen, auf umweltsch\u00e4dliche und energieintensive Abfallbehandlungsmethoden (Kl\u00e4rschlammverbrennung, Abfallverbrennung) zur\u00fcck zu fallen.<br \/>\nDaher muss das EEG 2014 sicherstellen, dass Betriebe, die selbst produzierten Strom aus EE nutzen, auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben.<\/p>\n<p>8.) Mangelnder Vertrauensschutz f\u00fcr l\u00e4ngerfristig geplante Vorhaben<br \/>\nKritisch ist der fehlende Vertrauensschutz festzuhalten.<br \/>\nDer Vertrauensschutz muss sich entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages auf alle Projekte erstrecken, die bereits Investitionen in Planungen, Genehmigungsvorbereitungen, Genehmigungen oder Bau get\u00e4tigt haben.<br \/>\nDie entsprechende Passage des Koalitionsvertrages auf Seite 50 lautet: \u201eDer Vertrauensschutz im Hinblick auf get\u00e4tigte und in der Realisierung befindlichen Investitionen ist entsprechend zu gew\u00e4hren.\u201c<br \/>\nDa die Fertigstellung einer Biogasanlage selbst nach erfolgter Genehmigung ein bis anderthalb (z.B. Biomethanprojekte) Jahre in Anspruch nimmt, muss eine \u00dcbergangsfrist mindestens bis zum 31.12.2015 f\u00fcr alle im Planungs- und Genehmigungsstadium befindliche Biogasprojekte gelten, um bereits get\u00e4tigte Planungsinvestitionen nicht zu ruinieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.) Bedeutung der Bioenergie f\u00fcr die Erzeugung von bedarfsgerechter Regelenergie wird ignoriert Die Eckpunktedarstellung des Wirtschafts- und Energieministeriums verkennt die Bedeutung und das Potential der Biomasse f\u00fcr die Bereitstellung von bedarfsgerechter Regelenergie. 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