Neues Landeswassergesetz in Rheinland-Pfalz schützt vor Risiken des Frackings

Am 1.7.2015 ist das neue rheinland-pfälzische Landeswassergesetz von der rotgrünen Mehrheit im Landtag gegen die Stimmen der CDU Opposition verabschiedet worden.

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Fracking. Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das Fracking unter bestimmten Bedingungen ermögliche.

Das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz will die Bundesregierung aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt kann sich die Koalition nicht einigen und hat die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Wir haben daher unsere landesrechtlichen Möglichkeiten genutzt, um unser Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen.

Mit dem Landeswassergesetz untersagt die Landesregierung Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln.

Außerhalb dieser Gebiete muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Damit sind alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Fracking zu unterbinden.

Der Vorsorgegrundsatz gilt damit bei uns flächendeckend. Das heißt: Wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht. Weil Risiken für Mensch, Wasser und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht angewendet werden.

Die CDU – Opposition wollte durch Änderungsanträge den Vorrang des Trinkwasserschutzes relativieren und hat deshalb gegen das ganze Gesetz gestimmt. Schade, aber letztlich unerheblich, denn die rot-grüne Mehrheit hat das Gesetz beschlossen.