Wichtige Urteile im Abgasskandal – VW muss Pkw zum Neupreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurücknehmen

Wichtige Urteile zum Verbraucherschutz für geschädigte Kunden im Abgasskandal:

Die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben den Gesundheitsgeschädigten die Autokäufer. Sie haben viel Geld für einen Pkw bezahlt, mit dem man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf.
Materiell noch schlimmer ist aber der Wertverlust.
Der Abgasbetrug der Autoindustrie beim Diesel hat zu einem massiven Wertverlust für Diesel-Pkw im Gebrauchtwagenmarkt geführt. Diesel-Pkw werden beim Neuwagenkauf mit nur noch geringeren Preisen in Zahlung genommen; der Wiederverkaufswert für Diesel-Pkw sinkt deutlich.

Deswegen ist es auch nicht mit einer Nachrüstung getan, denn die verhindert den Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht.

Jetzt sind Urteile des Landgerichts Arnsberg, des Landgerichts Nürnberg-Fürth und des Landgerichts Bayreuth ergangen, in denen VW verurteilt worden ist, die PKW zum vollen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Da VW in diesen Fällen auf die Berufung verzichtet hat, sind die Urteile rechtskräftig geworden.
Das ist ein wichtiger Erfolg für die geschädigten Verbraucher, denn das heisst: Geld zurück bei Abgasbetrug.

Das beendet auch die unerträgliche Ungleichbehandlung, die VW bisher zwischen Kunden aus USA und aus Europa machen wollten: In den USA großzügige Entschädigung, in Europa keinen Cent.
Hunderte weitere Klagen sind anhängig und es wird sicher bald auch Entscheidungen von Oberlandesgerichten geben.

Jeder geschädigte Verbraucher sollte sich beraten lassen, welche Rechte er geltend machen kann.

Betriebsratschef fordert die Entlassung von Audi-Vorständen: „Ich kann die ganzen Lügen nicht mehr ertragen“

Mit einem bemerkenswerten Interview hat sich Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück am 23.7.2017 im Abgasskandal zu Wort gemeldet.
Immer wieder hätten die Audi Vorstände schriftlich und mündlich versichert, dass die gelieferten Motoren in Ordnung seien. Nichts davon habe gestimmt.
Es seien, so wörtlich „kranke Motoren“ gewesen.
Hück weiter wörtlich: „Ich kann diese ganzen Lügen nicht mehr ertragen.“

Er fordert die Entlassung der Audi-Vorstände.

Recht hat er!

Die Mär von den ständig steigenden Strompreisen – widerlegt!

Geht es um die Energiewende, hört man häufig das Wehklagen, die Erneuerbaren Energien seien schuld an ständig steigenden Strompreisen.
Die objektiven Fakten bezogen auf die letzten vier Jahre sehen ganz anders aus:
Der Anstieg der Strompreise für private Haushalte ist in der laufenden Legislaturperiode des Bundes (2013 – 2017) fast gestoppt worden.
Das ergibt sich aus Berechnungen des Vergleichsportals Verivox. Den Berechnungen zufolge stieg die Stromrechnung für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden zwischen Januar 2014 und Juli 2017 im gesamten Zeitraum durchschnittlich nur um ein (!) Prozent.
Dieser Anstieg liegt deutlich unter der Inflationsrate in diesem Zeitraum, bedeutet also real sogar eine Senkung.
Die Erklärung liegt darin, dass die deutlich gesteigerte Strommenge aus Erneuerbaren Energien zu einer erheblichen Senkung der Börsenpreise für Strom geführt hat und damit der Anstieg staatlicher Umlagen fast vollständig kompensiert wurde

Grün macht den Unterschied! Vergleich der Koalitionsverträge in NRW und Schleswig Holstein

Was eine grüne Regierungsbeteiligung für die Energiewende und den Klimaschutz wert sind, zeigt ein Vergleich der Koalitionsverträge in NRW und Schleswig-Holstein.
Einige Beispiele:

1. Windenergie
NRW: Windkraftverhinderung durch Mindestabstände von 1.500 Metern zur Wohnbebauung. 90 % der möglichen Standorte entfallen

Schleswig-Holstein: Angemessener Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 Metern, ebenso die Regelung in Rheinland-Pfalz (Ampelkoalition unter Beteiligung der FDP) und Hessen (Koalition CDU und Grüne)

2. Kohleausstieg
NRW: Fossile Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas“  wird als auf absehbare Zeit unverzichtbar bezeichnet

Schleswig-Holstein: Klares Bekenntnis zum Kohleausstieg (ebenso ebenso die Regelung in Rheinland-Pfalz-Ampelkoalition unter Beteiligung der FDP) und zur Stilllegung des letzten in Betrieb befindlichen Kohlekraftwerkes in Wedel

3. Klimaschutz
NRW: Nur allgemeine Ausssagen-Nichts Konkretes, keinerlei Umsetzungsschritte: „Nordrhein-Westfalen ist über die Bundesrepublik in europäische Klimaschutzziele eingebunden. Isolierte und unwirksame Alleingänge lehnen wir ab.“

Schleswig Holstein: Die Koalitionspartner bekennen sich zu den völkerrechtlichen Verträgen von Paris, mit dem Ziel, die Erwärmung der Atmosphäre auf höchstens zwei Grad Celsius zu begrenzen und dazu Schleswig-Holsteins Anteil zur Energiewende entsprechend zu leisten. Fracking und CCS lehnen wir ab. Wir wollen bis Mitte des Jahrhunderts eine Energieerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien erreichen.

4. Energieeinsparung
NRW: Energieeinsparverordnung 2016 soll zunächst für drei Jahre ausgesetzt werden

Schleswig-Holstein: Im Dialog mit der Wirtschaft und den Kommunen werden wir dafür Sorge tragen, dass Energieeinsparpotenziale besser genutzt und bestehende Initiativen unterstützt werden. Das Land unterstützt Hausbesitzer mit Beratung. Wir werden einen Piloten für Contracting in Schulen starten und auch für Gemeinden mit knapper Kasse ermöglichen

Fazit: Ohne grüne Regierungsbeteiligung wird ein politischer Amoklauf gegen Klimaschutz und Energiewende veranstaltet

Aachener Windpark Münsterwald darf gebaut werden

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat grünes Licht für den Bau des Windparks Münsterwald gegeben.
In einem am 14.6.2017 veröffentlichten Beschluss heißt es, dass die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht zu beanstanden ist und Gründe des Naturschutzes den Windkkraftanlagen nicht entgegenstehen (AZ 8 B 1264/16).
Damit ist der Weg frei für weitere klimaschonende erneuerbare Energieerzeugung in der Aachener Region.
Das richtige Zeichen gegen Klimaschutzverweigerer und Faktenleugner a la Trump!