„Wir haben es satt!“ Überwältigende Demonstration für eine Agrarreform ohne Massentierhaltung und gentechnische Verschmutzung

Ein Vielfaches von dem, was wir als Teilnehmerzahl erwartet haben: Mit über 22.000
Menschen aus allen Regionen Deutschlands habe ich am letzten Samstag (22.1.2011) in Berlin
mitdemonstriert für eine andere Agrarpolitik. 80 Schlepper fuhren vorneweg.

Bauern, Umweltschützer, Aktive gegen Massentierhaltung,
entwicklungspolitisch Engagierte, Vegetarier und Verganer, Imker,
Lebensmittel-Verarbeiter und -Händler, Köche, Musikgruppen und viele weiter
Verbraucherinnen und Verbraucher zogen bei strahlendem Sonnenschein und
allerbester Stimmung vom Berliner Hauptbahnhof zum Brandenburger Tor.

120 Organisationen hatten gemeinsam aufgerufen. Es ist ein gemeinsamer
Erfolg aller Beteiligten.

Denn wir haben es satt, was man uns versucht aufzutischen: Produkte aus Massentierhaltung verbunden mit Tierquälerei, verseuchte Futtermittel und gentechnisch manipulierte Lebensmittel.

Die jetzt anstehende EU-Agrarreform muss genutzt werden, um eine umweltfreundliche und tierschutzgerechte Landwirtschaft zu fördern, die gesunde und unbelastete Lebensmittel erzeugt.

Weitere Infos unter:
www.wir-haben-es-satt.de

Jetzt geht es natürlich weiter, was sonst. Am Dienstag, den 25.1.2011 startet die bundesweite
Kampage „Meine Landwirtschaft – Unsere Wahl“:
www.meine-landwirtschaft.de

100% kommunale Energieversorger in der StädteRegion zahlen sich aus

Wenn Energieversorger 100 % in kommunaler Hand sind, zahlt sich das für die Verbraucherinnen und Verbraucher aus.

Das kann man auch angesichts der zum Jahresbeginn einsetzenden Strompreiserhöhung ablesen.

Die Versorger rechtfertigen die Erhöhung mit den gestiegenen Kosten für den Ökostrom. Das aber ist zu erheblichen Teilen nur ein Vorwand.

Das vor kurzem veröffentlichte Gutachten des Energiewirtschaftlers Gunnar Harms, der auch stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher ist, kommt zu dem Ergebnis, dass die vier großen Versorgungsmonopolisten Eon, RWE, Vattenfall und EnBW die höhere EEG-Umlage für nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen nutzten – dagegen gäben die Unternehmen gesunkene Kosten nicht an die Endverbraucher weiter.

Dass diese These richtig ist, belegt auch die Entwicklung in der StädteRegion Aachen. Die Erhöhung der Ökostromumlage beträgt bundeseinheitlich 1,5 Cent pro Kwh. Die Stadtwerke Aachen (100 % kommunal) erhöhen ihren Strompreis um genau diesen Betrag, was zu einer Erhöhung von gut sieben Prozent führt.

Die Stadtwerke Düren, die vom Mehrheitsgesellschafter RWE dominiert werden, erhöhen dagegen um 14,5 %, also etwa das Doppelte, und das, obwohl die Stadtwerke Düren und RWE ohnehin schon zu den teuersten Stromanbietern in der Region gehören.

Man sieht auch an diesem Beispiel mal wieder, was es in Euro und Cent wert ist, konzernunabhängige Stadtwerke zu haben! Deshalb kommt für uns eine Fusion der kommunalen Versorger STAWAG (Aachen) und Enwor (Herzogenrath) mit einer EWV (Stolberg), in der RWE mit 53 % die Mehrheit der Anteile hält, nicht infrage. Wir begrüßen deshalb auch, dass der Aufsichtsrat der Enwor das Fusionsmodell der EWV durch einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss abgelehnt hat.

Auch eine gemeinsame Netzgesellschaft macht keinen Sinn. RWE hat in der Vergangenheit eine systematische Politik gegen die kommunalen Stadtwerke gemacht, die darauf gerichtet war, Investitionen unabhängiger Stadtwerke in eine eigenständige auf erneuerbaren Quellen beruhende Energieversorgung zu verhindern. Der schmutzige Deal zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, der auf Kosten der Stadtwerke geht, ist dafür nur das letzte Beispiel.

Das Bruto-Netto-Märchen von Schwarz-Gelb

Wir erinnern uns noch alle gut an die Wahlversprechen von schwarz-gelb vor gut einem Jahr: „Mehr Netto vom Brutto“.

Zum Neuen Jahr werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Ihrer ersten Entgeltabrechnung im Neuen Jahr feststellen, dass das Gegenteil wahr wird: weniger Netto vom Brutto!

Zum Jahresbeginn steigende Krankenkassen- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei gleichem Bruttoverdienst weniger in der Tasche haben werden, als zuvor. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent von ihrem Bruttolohn. Hinzu kommen die zu erwartenden Zusatzbeiträge für die Arbeitnehmer. Die Arbeitslosenversicherung steigt “ trotz sinkender Arbeitslosenzahlen – von 2,8 auf 3,0 Prozent des Bruttoeinkommens.

Die Erhöhung der Beiträge trifft die besser Verdienenden wenig oder gar nicht: Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist von den Erhöhungen nicht betroffen, während die Durchschnittsverdiener voll von der Beitragserhöhung getroffen werden und die Zeche bezahlen dürfen.

Die Klientel der besser verdienenden FDP-Wähler wird also noch vergleichsweise gut bedient.

Ein zweites Versprechen wird durch diese Politik gleich mitgebrochen: Die Belastung der Arbeitseinkommen mit Sozialversicherungslasten, den Lohnnebenkosten, sollte doch eigentlich dauerhaft unter 40 % bleiben. Jetzt bekommen wir das Gegenteil; sie betragen jetzt 19,9 % für die Rentenversicherung, 15,5 % für die Krankenkassen, 3 % für die Arbeitslosenversicherung und 1,95 % für die Pflegeversicherung, insgesamt damit 40,35%.

Das macht Arbeit teurer, verhindert Beschäftigung und belastet natürlich auch die kommunalen Haushalte in der StädteRegion, die entsprechend höhere Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer zu tragen haben.

Wie geht es weiter im Widerstand gegen Atomkraftwerke?

Nachdem Bundespräsident Wulf das Gesetz zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke unterschrieben hat, stellen sich viele Menschen die Frage, wie es jetzt im Widerstand gegen Atomkraft weitergehen kann? Ist jetzt nichts mehr zu ändern?

Ganz im Gegenteil, aber der Reihe nach!

Was bedeutet die fehlende Zustimmung des Bundesrates?

Der Bundesrat hat der Laufzeitverlängerung nicht zugestimmt. Andererseits mag sich mancher darüber gewundert haben, dass der Bundesrat dem Gesetz auch nicht ausdrücklich widersprochen, d.h. Einspruch eingelegt hat. Rein praktisch ist dies, durch die unterschiedlichen Koalitionen in den Ländern zu erklären. Weder schwarz-gelb regierte Länder noch rot-grün regierte Länder haben im Bundesrat die Mehrheit. Ein erheblicher Teil der Bundesländer hat nämlich große Koalitionen, z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt. Bei Nichteinigung innerhalb der jeweiligen Landesregierung enthalten sich diese Große-Koaltion-Länder im Bundesrat der Stimme. Für eine Entscheidung ist aber die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich. Das führt dann dazu, dass einerseits keine Zustimmung zustande kommt, andererseits aber auch kein Einspruch. So war es auch beim Gesetz zur Laufzeitverlängerung.

Streitpunkt ist zurzeit, ob das Gesetz nach den Verfassungsbestimmungen zustimmungspflichtig war oder nicht. War es zustimmungspflichtig, ist es nicht verfassungskonform zustande gekommen und wird vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

Was bedeutet die Unterschrift des Bundespräsidenten?

Rechtlich nichts Wesentliches, denn berufenes Organ zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ist nicht der Bundespräsident, sondern das Bundesverfassungsgericht. Politisch ist die Unterschrift aber schon interessant, denn noch als niedersächsischer Ministerpräsident hatte Herr Wulf die Auffassung vertreten, das Gesetz sei zustimmungsbedürftig. Ein merkwürdiger Sinneswandel also!

Ist das Gesetz zustimmungspflichtig gewesen?

Das ist die Kernfrage, über die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben wird. Die schwarz-gelbe Bundesregierung führt als wichtigstes Argument an, dass der Atomkonsens der rot-grünen Bundesregierung ja auch nicht zustimmungsbedürftig gewesen sei.
Das Argument zieht aber nicht. Denn anders als beim Atomausstiegsgesetz werden jetzt die Länder zusätzlich massiv belastet: Sie müssen länger die Atomaufsicht ausüben, an Atomtransporten mitwirken und ihre Haftungspflicht nach dem Atomgesetz wird gravierend verlängert.
Deshalb sagt neben anderen gewichtigen Stimmen auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier, dass das Gesetz eindeutig verfassungswidrig ist.

Wann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen damit gute Chancen, das Gesetz für verfassungswidrig erklären zu lassen. Das Gericht wird sich mit der Entscheidung aber Zeit lassen. Eine Prozessdauer von zwei oder drei Jahren wäre nicht ungewöhnlich.

Kann die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke nach der Bundestagswahl 2013 wieder rückgängig gemacht werden?

Ja. Das Gesetz kann jederzeit wieder geändert werden. Nur Änderungen mit rückwirkender Kraft werden verfassungsrechtlich bedenklich. So kann die Verlängerung der Laufzeit für die Atomkraftwerke, die eigentlich 2011 abzuschalten wären, aus rein praktischen Gründen im Jahr 2013 nicht rückwirkend für den Zeitraum 2011 “ 2013 beseitigt werden.
Soweit die verlängerten Laufzeiten in Genehmigungen bewilligt werden, ist ein Eingriff jedenfalls für die Zukunft möglich, soweit ein öffentliches Interesse (Sicherheit) vorliegt und von der Vergünstigung noch kein Gebrauch gemacht werden konnte.

Kann die Brennelementesteuer nach einem Regierungswechsel z.B. ab 2013 erhöht werden?

Ja. Auch Steuergesetze sind jederzeit für die Zukunft änderbar. Deshalb kann eine neue Regierung auch die Brennelementesteuer saftig erhöhen. Die Atomkraftwerksbetreiber haben sich zwar in dem schmutzigen Deal mit der Bundesregierung zusichern lassen, dass sie in diesem Fall weniger in erneuerbare Energien investieren müssen. Das ist aber kein Hinderungsgrund, abgesehen davon, dass es ohnehin besser wäre, wenn die Investitionen nicht wieder in der Hand der vier Energiemonopolisten bleiben.

Wie schätzt die Wirtschaft und die Börse die Laufzeitverlängerung ein?

Wirtschaft und Börse glauben offenbar nicht an ein langes Leben der Laufzeitverlängerung. Beispielsweise sind die Aktienkurse von E.on von Mai bis Dezember 2010 um 20 % gesunken. Ähnlich die Entwicklung bei RWE! Und der französische EDF-Konzern verkauft seine EnBW-Aktien und hat auch einen Dummen gefunden, der kauft: Es ist, ja wirklich, der baden-württembergische Ministerpräsident Mappus, der sich jetzt im Landtag für den überhöhten Kaufpreis, die Bürgschaft des Landes in Höhe von 5,9 Milliarden EUR für den Kaufpreis und den Umstand rechtfertigen muss, dass der Deal von seinem persönlichen Freund bei der Morgan Stanley Bank, Dirk Notheis, gegen gutes Geld gemanagt wird. Überschrift des entsprechenden Artikels der ZEIT-online: „Mappus und der milliardenschwere Rechenfehler“. Ein weiterer Artikel aus Zeit-online ist überschrieben mit: „Warum bei E.on., RWE und Co. die Nerven blank liegen“.

Das sagt doch alles, oder?

Gute Nachricht für gesunde, gentechnikfreie Lebensmittel

Eine gute Nachricht für Verbraucher, Landwirte und Imker, die sich gegen Agro-Gentechnik wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Angriff der Agro-Gentechnikindustrie auf das Gentechnikgesetz abgewehrt. Die von Renate Künast als Verbraucherschutzministerin auf den Weg gebrachten Regelungen zur Haftung und zum Standortregister bleiben erhalten.““

In der StädteRegion Aachen und in ganz Nordrhein-Westfalen werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Das soll so bleiben und das wollen wir als Marke ausbauen – für gesunde und genussvolle Lebensmittel aus der Region.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber eine besondere „Sorgfaltspflicht“ wegen der noch ungeklärten Risiken durch die Agro-Gentechnik hat. Wir fordern: Die gentechnikfreie Wirtschaft braucht nicht weniger, sondern mehr rechtlichen Schutz, und werden dafür Vorschläge machen.““Nach dem Urteil ist der Gesetzgeber ist berechtigt, zum Schutz der hergebrachten Produktionsweise, der Biolandwirte und der Wahlfreiheit der Verbraucher Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen. Die Gentechnik- und Agroindustrie hat kein Recht, schrankenlos gentechnisch veränderte Organismen auszubringen. Sie muss für Schäden, die sie verursachen, haften.““Das haben nicht nur die jüngsten Fälle von Saatgutverunreinigungen oder die peinliche „Verwechslung“ der Gentech-Kartoffeln Amflora und Amadea durch die BASF gezeigt. Es wird auch deutlich vor dem Hintergrund einer Klage, die Imker wegen der Verunreinigung ihres Honigs mit Gentech-Konstrukten angestrengt haben und die inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird.“